Vierfacher Vater vergewaltigte Prostituierte - 12 Jahre Gefängnis

Der 51-jährige Handelsvertreter Werner N. wurde vom Landgericht München II wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an.
von  Abendzeitung
Verurteilt: Werner N. (51)
Verurteilt: Werner N. (51) © abendzeitung

MÜNCHEN - Der 51-jährige Handelsvertreter Werner N. wurde vom Landgericht München II wegen schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Sicherungsverwahrung an.

„Prostituierte sind keine Fußabstreifer, sondern auch Menschen“, sagte der Vorsitzende Richter Walter Weitmann, als er gegen den Angeklagten Werner N. (51) das Urteil verlas: zwölf Jahre Gefängnis wegen besonders schwerer Vergewaltigung in sechs Fällen, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes. Das Landgericht München II hält es für bewiesen, dass der Handelsvertreter sechs tschechische Prostituierte in seinem Auto geschlagen und ohne Kondom vergewaltigt hat. Danach raubte er sie aus. Ihre Slips sammelte er wie Trophäen.

Im Prozess saß seine Freundin unter den Zuhörern

Der zweifache, geschiedene Vater von vier Kindern hatte zum Prozessauftakt am 12. August 2008 vor dem Landgericht München II behauptet, dass es ihm nicht um Sex gegangen sei: „Wie im Hollywoodfilm Pretty Woman habe ich Nähe, Zärtlichkeit und Wärme gesucht, die ich seit meiner Jugend suche.“ Während er erzählte, saß seine neue Lebensgefährtin im Gerichtssaal unter den Zuhörern.

Das Gericht hat Sicherungsverwahrung angeordnet

Das Gericht hält ihn aber nicht für einen Romaniker, sondern für einen „brutalen Sextouristen“, der das „deutsch-tschechische Grenzgebiet als rechtsfreien Raum“ ausgenutzt hat. Da Werner N. nach Ansicht des Gerichts einen „besonderen Hang“ zu Gewalttaten hat, wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Das heißt: Nach Haftverbüßung darf er das Gefängnis erst verlassen, wenn Gericht und Gutachter meinen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Torsten Huber

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