Vier Jahre Haft und Unterbringung

Der arbeitslose Patrick T. ist vom Münchner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
von  mrz

München Der berufslose Patrick T. (32) ist vom Münchner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ordnete auch die Unterbringung in eine geschlossene Entzugsklinik. Im Suff hat Patrick T. seine Ex-Freundin aus Eifersucht mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht verprügelt und deren Bekannten mit einem Fußtritt den Kiefer gebrochen. Schuld ist der hohe Alkoholkonsum des Angeklagten, der vor Gericht erzählt hat, dass er bereits zum Frühstück zehn halbe Bier getrunken hat.

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