Verfassungsgerichtshof verhandelt am 10. Mai über Radl-Volksbegehren

München - Für das Radl-Volksbegehren müssten die Initiatoren die Unterstützung von mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten in Bayern erhalten, damit sich die Staatsregierung mit dem Thema befasst. Ein Verkündungstermin für die Entscheidung des Gerichts stand am Donnerstag laut einer Sprecherin noch nicht fest.
Innenministerium: Voraussetzungen für Zulassung nicht gegeben
Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung aber nicht gegeben. Der Gesetzentwurf greife in das Budgetrecht des Parlaments ein. Zudem fehle dem Landtag die Kompetenz, für straßenverkehrsrechtliche Regelungen Gesetze zu beschließen. Die Initiatoren des Volksbegehrens sehen dagegen keine Hindernisse für eine Zulassung.
Sie hatten am 27. Januar den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens mit dem formalen Namen "Radentscheid Bayern" eingereicht. Das Bündnis will erreichen, dass ein bayerisches Radgesetz erlassen und weitere Vorschriften etwa des Straßen- und Wegegesetzes geändert werden. Ziel ist der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Sanierung von Radwegen.