VGH-Urteil: Verschärfung des Dieselfahrverbots für München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zum Dieselfahrverbot getagt und die Stadt München zur Verschärfung der Maßnahmen verurteilt. Zwei Straßen sind davon besonders betroffen.
von  az/dpa
Stau in München: Gegen das Dauerthema wird die MVV-Erweiterung nicht helfen, kommentiert AZ-Lokalchef Felix Müller.
Stau in München: Gegen das Dauerthema wird die MVV-Erweiterung nicht helfen, kommentiert AZ-Lokalchef Felix Müller. © IMAGO/Wolfgang Maria Weber

München  – "Das ist eine Klatsche für die Stadt", sagt Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Und freut sich darüber. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat über die Verschärfung des Dieselfahrverbots in München im Sinne der Umweltschützer entschieden. Das Gericht hat die Landeshauptstadt München verurteilt, "ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst". 

Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Rings fahren.  Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letztes noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen.

Deutsche Umwelthilfe hat erfolgreich geklagt

Die Stadt München hatte das Dieselfahrverbot für die Euro 5 Norm aufgehoben. Dagegen hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt und die Wiedereinführung strengerer Fahrverbote gefordert, weil die Grenzwerte für die Luftreinheit in der Landeshauptstadt nicht eingehalten wurden. Mit Erfolg, wie sich jetzt zeigt.  

Dieselfahrverbot Euro 5: Zwei Straßenabschnitte in München betroffen

Der Verwaltungsgerichtshof verurteilt die Stadt dazu, ihren Luftreinhalteplan erneut fortzuschreiben, vor allem mit Blick auf zwei Straßenabschnitte. Das betrifft einmal den Bereich der Landshuter Allee, wo bereits ein Dieselfahrverbot für Euro 4/IV-Fahrzeuge gilt, das aber nicht ausreiche. Jetzt folgt dort das Verbot für Euro 5/V-Fahrzeuge.

Wie genau hier vorzugehen ist, bleibe der Stadt überlassen. Allerdings setzt das Gericht hier gewisse Grenzen: So könnte eine Ausweitung des bestehenden Fahrverbots auf Euro 5/V-Fahrzeuge ohne große zeitliche Verzögerung bereits im April per Stadtratsbeschuss angeordnet werden. „Eine solche Ausweisung würde dem gesetzlichen Auftrag entsprechen“, auch ein streckenbezogenes Fahrverbot betreffend für Euro 5/V-Fahrzeuge in Kombination mit dem bestehenden zonalen Verbot für Euro 4/IV-Fahrzeugen wäre möglich. 

Besonderheiten bei der Moosacher Straße

Ein zweiter Schwerpunkt betrifft den Bereich der Moosacher Straße. Hier liegen erst seit Januar 2023 Messdaten vor, allerdings auch hier mit Grenzwertüberschreitung. Das Gericht verurteilt die Stadt an dieser Stelle nachzubessern; ein Dieselfahrverbot wird aber nicht als zwingend erachtet. Mit der Auswertung der Daten sei noch nicht klar, ob die Überschreitung der Grenzwerte auf "Ausweichverkehr" wegen des bestehenden Dieselfahrverbots am Mittlerer Ring zurückzuführen sei oder unabhängig davon schon länger bestehe.

Auto-Lobbyist Michael Haberland vom Verein Mobil in Deutschland hält Diesel-Fahrverbote für eine absolute „Schein-Debatte“: „Wir können keinen sinnvollen und nachhaltigen Klimaschutz durch Verbote erreichen. Das zonale Dieselfahrverbot in München ist unverhältnismäßig, unsozial und kontraproduktiv.“ Er setzt eher auf klimaschonende Dieselkraftstoffe.

Das letzte Wort ist in der Angelegenheit Dieselfahrverbot in München aber noch nicht gesprochen. Gegen das Urteil können die Beteiligten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.




 

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