Verwaltungsrichter degradieren den Prügelpolizisten

München - Immer wieder hakt die Richterin nach: „Nachdem sie von der Festgenommenen angespuckt wurden, hätten sie doch einfach weggehen können.“ Immer wieder erwidert der als Prügelpolizist von der Au bekannt gewordene Frank W. (35): „Ich wollte sie beruhigen.“ Für die Richterin Cornelia Sauter-Schwarzmeier ist dies der „Kernpunkt“. Es gab „keine Notwendigkeit, sich erneut der Gefahr auszusetzen“.
Aber (Noch-)Polizeihauptmeister Frank W. bleibt bei seiner Version. Klar, er hätte auch einfach weggehen, die Zelle und die randalierende, aber gefesselte Frau zurücklassen können. „Theoretisch ist das einfach, praktisch nicht“, verteidigt er sein Verhalten.
Dass es keine Notwehr war, als er am 20. Januar 2013 Teresa Z. ins Gesicht schlug und schwer verletzte, hat er inzwischen mehrfach gerichtlich bestätigt bekommen. 10 Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung im Amt lautete das Urteil. Die Gerichte bescheinigten ihm aber auch ein einmaliges und persönlichkeitsfremdes „Augenblicksversagen“.
Sein Dienstherr sah in dem Fall zwar eine schwere Dienstverletzung und klagte beim Verwaltungsgericht. Aber das Münchner Polizeipräsidium will ihn durchaus halten. Während der Verhandlung reichte der Dienstherr sogar ein Persönlichkeitsbild ein, dass Frank W. ein geradezu blendendes Zeugnis ausstellt. Ein geduldiger Kollege sei der 35-Jährige und mit „emotionaler Intelligenz“ ausgestattet. Besser kann man ihn nicht verteidigen.
Seinem eigentlichen Anwalt bleibt da nur, nochmal auf die Ausnahmesituation hinzuweisen. Teresa Z., die wegen Beleidigung einen Strafbefehl über 750 Euro erhalten hat, randalierte schon während der Fahrt zum Revier in der Au.
Die Kammer berät eine lange Zeit hinter verschlossenen Türen. Ein Zeichen, dass es im Gremium durchaus kontrovers zugeht und dass wahrscheinlich auch die Entfernung aus dem Dienst diskutiert wird. Am Ende begnügt sich das Verwaltungsgericht aber mit dem Antrag des Dienstherrn. Eine Zurückstufung um zwei Stufen, sollte als disziplinarisches Strafmaß ausreichen. Der Polizeihauptmeister Frank W. ist nur noch ein einfacher Polizeimeister mit dementsprechend geringeren Bezügen. Aber Frank W. darf seinen Job in der Ettstraße behalten. Immerhin. Wenn das Urteil rechtskräftig wird. Der 35-Jährige will sich das noch einmal überlegen.
Der Grund für sein Zögern ist in erster Linie ein finanzieller. Die geringeren Bezüge treffen den zweifachen Familienvater hart. Er habe bereits 10 000 Euro in die Prozesse gesteckt, erklärte er vor Gericht. Dazu kommen weitere 6000 Euro an Zulagen, die ihm seit dem Vorfall und seiner anschließenden Suspendierung entgangen sind.
Sein Dienstherr kündigte zudem an, dass er Frank W. in Regress nehmen will. Das Präsidium hatte Teresa Z. ein Schmerzensgeld gezahlt, um einem Amtshaftungsverfahren vorzubeugen.