Verwaltungsgericht: Münchner Luft auf dem Prüfstand

Dicke Luft am Münchner Verwaltungsgericht: Gleich zwei Verfahren beschäftigen sich dort mit der Frage, wie die Luft in der Landeshauptstadt sauberer werden kann. Muss der Freistaat Bayern zahlen, wenn Grenzwerte überschritten werden?
dpa |
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Lärm- und Schmutzluft-Hölle Mittlerer Ring - hier die Donnersberger Brücke. (Archivbild)
AZ-Archiv Lärm- und Schmutzluft-Hölle Mittlerer Ring - hier die Donnersberger Brücke. (Archivbild)

München - Die Luft in München soll besser werden. Der Verein Umwelthilfe will den Freistaat Bayern juristisch dazu zwingen, die Ziele des Luftreinhalteplans zu erreichen. Auch der Verkehrsclub Deutschland e.V. fordert vor dem Verwaltungsgericht München weitere Maßnahmen.

"Letztendlich sind die Parteien gar nicht so weit auseinander - wenn es auch so scheinen mag", sagte am Dienstag die Gerichtspräsidentin Andrea Breit. Schließlich wollten sowohl der Freistaat als auch die Kläger, dass die Grenzwerte eingehalten werden. In München sei dafür auch schon einiges getan worden. "Es ist hier nicht so, dass wir vor einem Nichts stehen."

Kein Ausweichen auf öffentlichen Nahverkehr möglich

Die Vertreter der Umwelthilfe betonten, sie wollten mit dem geforderten Zwangsgeld von 10.000 Euro den Druck auf das Umweltministerium erhöhen. "Wer Banken retten kann, kann auch Leben retten und Gesundheit retten", sagte der Anwalt Remo Klinger.

"Der Luftreinhalteplan kommt in Bereiche, wo es nicht mehr so leicht durchzusetzen ist", erklärte Richterin Breit. Alle vergleichsweise leicht durchzusetzenden Maßnahmen gebe es schon. "Wenn die Landeshauptstadt die Landshuter Allee heute für alle Diesel-Fahrzeuge sperrt, dann haben wir da morgen bessere Luft." Das sei aber schwer durchzusetzen.

Eine Vertreterin des Freistaats München betonte, auf den öffentlichen Nahverkehr auszuweichen sei nicht problemlos möglich: "Der ÖPNV ist bereits jetzt an der Belastungsgrenze." Ob am Dienstag noch eine Entscheidung in der Sache fallen würde, war zunächst unklar.

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