Verwaltungsgericht München: Einzelhändler klagen wegen Dezemberhilfe

Dass der Handel keinen Anspruch auf die Hilfe hat, finden zwei Münchner Unternehmen unfair. Doch sie stoßen vor Gericht auf wenig Gegenliebe.
von  John Schneider
Der Lockdown hat im Einzelhandel für massive Ausfälle gesorgt. (Symbolbild)
Der Lockdown hat im Einzelhandel für massive Ausfälle gesorgt. (Symbolbild) © Arne Dedert /dpa

Die Coronahilfen für die Wirtschaft beschäftigen weiterhin die Gerichte. Am Mittwoch suchte das Münchner Verwaltungsgericht nun zum ersten Mal eine Antwort auf die Frage: Haben nicht nur gastronomische Betriebe, sondern auch Einzelhändler Anspruch auf die sogenannte Dezemberhilfe? Mit dieser wurden Antragsberechtigten bis zu 75 Prozent des ausgefallenen Umsatzes ersetzt.

Verhandelt wurden die ersten beiden von mehreren am Verwaltungsgericht anhängigen Klagen von Einzelhändlern im Zusammenhang der Corona-Wirtschaftshilfen. Die beiden Unternehmen, ein Schuh- und ein Modegeschäft, gehörten nach den Förderrichtlinien zur November- und Dezemberhilfe nicht dem Kreis der Begünstigten an. Unfair, sagen die Einzelhändler.

Es geht in beiden Verfahren um Millionen

Mit ihren Klagen gegen die Industrie- und Handelskammer (IHK), die die entsprechenden Anträge prüft - und im Rahmen der Dezemberhilfe 1,4 Milliarden Euro in Bayern bewilligt hat - wollen sie einer ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung, insbesondere im Vergleich zu Gastronomiebetrieben, begegnen, und die Gewährung der Dezemberhilfe für ihre Unternehmen erreichen. Es geht in beiden Verfahren um Millionenbeträge.

Zu diesem Zweck reichten beide Unternehmen im April 2021 die entsprechenden Anträge ein. Die IHK lehnte diese dann im Mai ab. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht argumentiert die IHK, dass die Differenzierung gerechtfertigt gewesen sei, weil die Gastronomie stärker unter den Corona-Maßnahmen gelitten habe und unter anderem früher hatte schließen müssen.

Onlinehandel reichte nicht, um Ausfälle zu kompensieren

Dem hält Rechtsanwalt Jochen Böhner, der die Einzelhändler vertritt, entgegen, dass nicht alle Geschäfte ihre Umsatzeinbußen durch das Online-Geschäft kompensieren konnten. Zudem kam ein Gutachten des Handelsverbandes zu dem Schluss, dass die Hilfsprogramme für die Wirtschaft gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

Doch das Gericht ließ sich davon nicht beeindrucken und machte klar, dass man die Klagen zurückweisen würde. Zwar läge hier eine Ungleichbehandlung vor, die sei aber nicht willkürlich geschehen.

Nach Telefonaten mit seinen Mandanten, zog Böhner die Notbremse und die Klagen zurück. Zu groß sei angesichts der anfallenden Prozesskosten das wirtschaftliche Risiko, wenn man in die nächste Instanz gehen würde.

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