Verwaltungsgericht München bestätigt: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

München - Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes München rechtens. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht am Montag als unbegründet zurück.
Verwaltungsgericht zu AfD-Urteil: "Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen"
Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz.
AfD-Landesvorsitzender Protschka will durch alle Instanzen gehen
Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka kündigte zu Beginn der Verhandlung in München an, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen.

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt.
Beweise erhärten Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen bei der AfD
Der Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle. Aus dem Material soll hervorgehen, dass der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen und damit eine Beobachtung berechtigt ist.
Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handele sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien – etwa mit Ausschlussverfahren und Ämtersperren – oder die sich durch Parteiaustritte für die AfD ohnehin erledigt hätten.