Verwaltungsgericht München bestätigt: Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Die AfD in Bayern wollte sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Das Verwaltungsgericht München hat nun in der Sache entschieden.
AZ/dpa |
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Entscheidung des Verwaltungsgerichts in München: Der Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern beobachten.
Entscheidung des Verwaltungsgerichts in München: Der Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern beobachten. © Daniel Karmann/dpa

München - Die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Bayerischen Verfassungsschutz ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes München rechtens. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht am Montag als unbegründet zurück. 

Verwaltungsgericht zu AfD-Urteil: "Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen"

Die Anhaltspunkte seien hinreichend und derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden könne, sagte der Vorsitzende der 30. Kammer am Verwaltungsgericht München, Michael Kumetz. Er begründete dies etwa mit Äußerungen, die sich gegen Muslime und andere Menschen mit Migrationshintergrund richteten oder auch aktuelle deutsche Gerichte mit denen aus der NS-Zeit verglichen. "Eine Beobachtung nur einzelner Kreisverbände würde zu kurz greifen", sagte Kumetz. 

AfD-Landesvorsitzender Protschka will durch alle Instanzen gehen

Die Beobachtung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster für rechtens erklärt. Der AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka kündigte zu Beginn der Verhandlung in München an, den vollen Instanzenweg ausschöpfen zu wollen. 

Stephan Protschka, bayerischer AfD-Landesvorsitzender.
Stephan Protschka, bayerischer AfD-Landesvorsitzender. © Armin Weigel/dpa

Der bayerische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 bekanntgegeben, die AfD als Gesamtpartei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, weil Anhaltspunkte für verfassungswidrige Bestrebungen bestünden. Dagegen hatte die AfD zunächst im Eilverfahren geklagt und in zwei Instanzen verloren. Am Verwaltungsgericht wurde in der Hauptsache verhandelt. 

Beweise erhärten Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen bei der AfD

Der Verfassungsschutz legte dem Gericht umfangreiches Beweismaterial vor, darunter Tausende Seiten Chatprotokolle. Aus dem Material soll hervorgehen, dass der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen und damit eine Beobachtung berechtigt ist.

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Die AfD-Seite hatte während des Prozesses stets argumentiert, es handele sich bei den aufgelisteten extremistischen Äußerungen um Entgleisungen Einzelner, die von der Partei auch stets sanktioniert worden seien – etwa mit Ausschlussverfahren und Ämtersperren – oder die sich durch Parteiaustritte für die AfD ohnehin erledigt hätten. 

 

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12 Kommentare
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  • SL am 01.07.2024 19:28 Uhr / Bewertung:

    Natürlich muss der Verfassungsschutz eine Partei beobachten wenn ein Fraktionsvorsitzender wie Höcke sagt "Alles für Deutschland". Als nach wie vor verbeamteter Lehrer wußte er ganz genau dass das eine SA-Parole war.

  • Melone24 am 02.07.2024 13:23 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von SL

    Sie haben es auch gerade gesagt. Also müssen sie - ihrer eigenen Logik nach - jetzt auch vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

  • SL am 02.07.2024 18:56 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Melone24

    Das schlimme ist ja, dass Höcke das gar nicht gesagt hat, sondern seine Zuhörer per Gestik dazu aufgerufen hat. Lesen Sei das mal nach

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