Verwaltungsgericht bestätigt Verbot für Neonazi-Versammlung

Kein Gedenkmarsch am 15. November: Das Verwaltungsgericht bestätigte gestern das Verbot der Neonazi-Versammlung am Samstag. Das Verbot der Stadt München sei die einzig geeignete Maßnahme zum Schutz der Opfer. Die Veranstalter kündigten Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof an.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Kein Gedenkmarsch am 15. November: Das Verwaltungsgericht bestätigte gestern das Verbot der Neonazi-Versammlung am Samstag. Das Verbot der Stadt München sei die einzig geeignete Maßnahme zum Schutz der Opfer. Die Veranstalter kündigten Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof an.

Sieg für die Stadt München: Das Verbot gegen den "Heldengedenkmarsch" von NPD und "Freien Nationalisten" am Samstag ist vom Verwaltungsgericht gestern bestätigt worden. Dem Veranstalter Philipp Hasselbach bleibt jetzt nur die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, um die Versammlung doch noch durchzusetzen.

"Neonazis haben in München keine Chance"

KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle: „Wir begrüßen die Entscheidung des VG München. Neonazis haben in München keine Chance, die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft zu verherrlichen und damit die Würde der Opfer zu verletzten.“ Das Gericht begründet sein Verbot damit, dass der Veranstalter die nationalsozialistische Tradition des „Heldengedenkens“ bewusst wieder aufgreifen und durchführen wolle. Beleg dafür seien unter anderem die Fahnen, Fackeln und Landsknechttrommeln, die die Veranstalter angekündigt hatten: "Diese Kundgebungsmittel entsprächen in hohem Maße der nationalsozialistischen Symbolik.“ Nach Ansicht der 7. Kammer entspricht das Versammlungsverbot auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, „da keine versammlungsrechtliche Beschränkung geeignet sei, einen Schutz der Würde der Opfer sicherzustellen“.

Die Veranstalter kündigten nun an, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Auch das Bundesverfassungsgericht sei angerufen worden. Doch in Karlsruhe wußte man auf AZ-Anfrage gestern noch nichts von der angekündigten Post aus München.

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