Verurteilter Ex-Chef der Münchner Musikhochschule nicht in Haft

Vor drei Jahren wurde Siegfried Mauser, Ex-Präsident der Münchner Musikhochschule, wegen sexueller Nötigung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Bislang ist er allerdings noch auf freiem Fuß. Warum hat er seine Haft noch nicht angetreten?
AZ/dpa |
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Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen.
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. © Arne Dedert/dpa/Symbolbild
München

München - Der wegen sexueller Nötigung verurteilte Ex-Präsident der Musikhochschule München, Siegfried Mauser, hat seine Haft auch drei Jahre nach dem Urteil nicht angetreten. Die Prüfung seiner Haftfähigkeit dauere noch an, sagte ein Sprecher des Landesgerichts Salzburg. Mehrere Gutachten lägen bereits vor, mindestens eines stehe aber noch aus. Sobald das eingegangen sei, könnte das Gericht entscheiden.

Mauser hätte seine Strafe eigentlich seit Januar 2020 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg absitzen müssen, stellte jedoch einen Antrag, seine Strafe in einem österreichischen Gefängnis verbüßen zu können. Mauser besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit und lebt in Österreich.

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Siegfried Mauser noch nicht im Gefängnis: Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen

Im Mai 2020 stellte ihm das Landesgericht Salzburg einen Bescheid auf Strafvollstreckung zu. Nach einer 14-tägigen Frist hätte er seine Haft antreten sollen, jedoch machte er über seine Anwälte eine Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen geltend. Möglicherweise könnte die Haft in einen Hausarrest umgewandelt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Er hatte demnach eine Sängerin in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.

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  • Sarah-Muc am 14.06.2021 11:28 Uhr / Bewertung:

    Interessant, wie man die Vollstreckung der Haftstrafe hinauszögern kann.
    Und je älter er wird, desto grösser sind die Chancen, dass er aus gesundheitlichen
    Gründen die Haft gar nicht antreten muss - oder er darf das zu Hause machen.

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