Vertrauen ausgenutzt: Diebische Putzkraft muss büßen

München - Am 10. April 2019 verurteilt die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München eine 29-jährige Verkäuferin aus Berg am Laim wegen Diebstahls in vier Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro und ordnet zudem an, dass sie die Wert der Tatbeute in Höhe von 6.800 Euro ersetzen müsse.
Was war passiert? Bei drei Gelegenheiten im Oktober 2018 entwendete die zur Tatzeit bei einer Familie in Ramersdorf als Reinigungskraft beschäftigte Verurteilte aus drei unverschlossenen Schmuckschatullen drei Goldketten, zwei Armbänder, drei Paar Ohrringe und eine Brosche im Wert von je 100 bis 2.500 Euro - insgesamt im Gesamtwert von etwa 6.700 Euro.
Diebstahl in München: Reinigungskraft entschuldigt sich
Sie veräußerte den Schmuck in einem Geschäft, um den Erlös von - nach eigenen Angaben - 1.200 Euro für sich zu behalten. Vor Gericht klang das dann so: "Ich gebe alles zu. Ich habe das gleich am Anfang getan, und ich bereue es zutiefst. Ich kann mich nur entschuldigen."
Sie habe die Schmuckstücke an mehreren Tagen an sich genommen, an drei oder vier Tagen im Oktober. Und: "Das Geld nahm ich dann im Dezember. Ich wollte den Schaden wiedergutmachen. Die Geschädigten wollten nichts annehmen."
Diebstahl in München: Nach Schmuck auch Bargeld im Visier
Sie habe den Schmuck für 1.200 Euro in einem Geschäft veräußert: "Ich wollte es zurückkaufen, aber die haben den Schmuck nicht mehr." Bei den Schmuckstücken handelte es sich überwiegend um Erbstücke der verstorbenen Mutter der Geschädigten.
Am Nachmittag des 13. Dezember 2018 entwendete die Verurteilte wiederum während ihrer Tätigkeit als Reinigungskraft aus der im Hausflur abgelegten Geldbörse der Hausherrin 100 Euro Bargeld.
Die Geschädigte erklärte bei ihrer Zeugenvernehmung: "Ich hatte von Cartier ein Schmuckset und zwei Goldkettchen. Außerdem mehrere Ohrringe, Anhänger und eine Brosche. Es waren überwiegend Erbstücke meiner Mutter. (...) Die 100 Euro fehlten am 13. Dezember 2018. Ich wusste, dass ich 200 Euro im Geldbeutel hatte. Das Geld war um 17 Uhr weg."
Diebstahl in München: Versicherung zahlt nicht
Die Putzkraft sei an dem Tag um 14 Uhr gekommen: "Ich schrieb sie gleich per WhatsApp an. Sie bestritt, das Geld genommen zu haben. Eine Woche später hat sie es per Sprachnachricht gestanden. Sie wollte es zurückzahlen. Da hatten wir aber schon die Polizei eingeschaltet. Bis jetzt ist noch nichts zurückbezahlt. Sie hat es angeboten. Ich habe die Entschuldigung noch nicht angenommen. Ich war zu enttäuscht. Die Versicherung springt nicht ein, weil es kein Einbruch war."
Diebstahl in München: Das wirkt sich strafschärfend aus
Die Richterin wertete zugunsten der Verurteilten, "...dass diese sich geständig gezeigt hat. Auch, dass die Angeklagte sich bei der Geschädigten entschuldigt hat, fiel strafmildernd ins Gewicht."
Zu Lasten der Angeklagten wurde deren Voreintragung im Bundeszentralregister gesehen, hier handele es sich ebenfalls um ein Vermögensdelikt, genauer gesagt um einen Strafbefehl vom Januar 2018 wegen Computerbetruges (kleinere Geldstrafe).
Ganz erheblich zu Lasten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht "den erheblichen materiellen und vor allem immateriellen Schaden der Geschädigten". Auch die Tatsache, dass die Angeklagte ihre eigenen Arbeitgeber in deren Wohnung bestohlen und das Vertrauen der Geschädigten ausgenutzt hat, "wirkte sich strafschärfend aus".
Rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 10. April 2019 (Aktenzeichen 815 Ds 251 Js 114340/19)
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