Verteidigerplädoyer in Prozess: Mark S. soll frei kommen
Damit blieben die Verteidiger deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Das liegt vor allem an einer Tat von 2017, bei der Mark S. einer Sportlerin eine potenziell gefährliche Substanz verabreicht hatte. Der Staatsanwalt wertete das als gefährliche Körperverletzung. Die Verteidiger dagegen argumentierten, dass Mark S. aus Versehen ein falsches Präparat injizierte, also fahrlässige Körperverletzung in Betracht komme. Weil die Athletin ihn nicht anzeigte, sei er in der Causa freizusprechen.
Am nächsten Freitag wird die Strafkammer ein Urteil verkünden.
Die Verteidiger hoffen auf mehrere strafmildernde Umstände, etwa dass ihr Mandant seit der Verhaftung kooperativ mit den Ermittlern gewesen sei, dass er im Laufe des Verfahrens Reue gezeigt habe, dass er jüngst einen Spezialkühlschrank zur Corona-Impfung freigegeben habe und dass er in der Öffentlichkeit bereits massiv vorverurteilt sei. Zudem habe er deutlich gemacht, dass die anderen vier Angeklagten keine gleichwertigen Mittäter sondern lediglich Helfer gewesen seien.
Neben solchen spezifischen Angaben wurde Verteidiger Juri Goldstein auch grundsätzlich, etwa mit der Behauptung, Doping gehöre fest zum Spitzensport. Auch habe sein Mandant kein faires Verfahren erlebt, weil die Staatsanwaltschaft offensiv an die Öffentlichkeit gegangen sei. Das hatte jüngst auch das Verwaltungsgericht München gerügt.
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- Landgericht München II