Versuchter Totschlag: Messerangreifer nicht straffähig

Prozess am Landgericht: Ein 29-Jähriger muss sich wegen versuchtem Totschlag verantworten.
von  John Schneider
Mit einem Küchenmesser verletzte der 29-Jährige seinen Kollegen und zog ihm eine 11cm lange Schnittwunde im Gesicht zu. (Symbolbild)
Mit einem Küchenmesser verletzte der 29-Jährige seinen Kollegen und zog ihm eine 11cm lange Schnittwunde im Gesicht zu. (Symbolbild) © imagoimages/Taidundua

München - Der Streit entzündete sich am Lärm der Feiernden in einer Arbeiterunterkunft auf einem Gut in der Nähe Weilheims – und endete mit einem schwer verletzten Mann (40).

Angreifer nicht schuldfähig: psychisch krank

Sein Kontrahent (29) sitzt seit gestern im Münchner Landgericht auf der Anklagebank. Aber nicht etwa als Angeklagter, sondern als Beschuldigter in einem Sicherungsverfahren. Der 29-Jährige ist nämlich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft psychisch krank und war daher bei der Bluttat wohl nicht schuldfähig.

Deshalb wurde er auch einige Monate nach seiner Festnahme im Januar des vergangenen Jahres in das Bezirkskrankenhaus Mainkofen transferiert. Ihm gehe es jetzt besser, sagt Ilie N. (Name geändert) – und er sei dankbar, dass man ihm dort geholfen habe. Die Medikation funktioniere.

Laut Staatsanwaltschaft war der 29-Jährige mit einem Kollegen wegen zu lauter Musik in der Küche der Unterkunft in Streit geraten. Die Freundin (24) seines Opfers hatte zunächst versucht, die Streitenden zu trennen und Illie N. weggeschoben.

Im Suff zugestochen – zwei Verletzte

Doch der betrunkene Angreifer ließ sich nicht beruhigen, holte aus einer Besteckschublade ein Messer und ging damit auf seinen Gegner los. Ein Stich traf die Wange des 40-Jährigen und verursachte eine elf Zentimeter lange Schnittwunde. Auch die Frau wurde an der Hand verletzt. Weitere Stiche konnte der 40-Jährige abwehren, erlitt aber eine Schnittwunde an der Hand. Gemeinsam mit einem anderen Bewohner gelang es ihm schließlich, Illie N. zu überwältigen.

In der Antragsschrift geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung aus. Der Prozess dauert an.

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