Versuchter Mord: Sieben Jahre Haft für drei Messerstiche

München Es war eine „Ruckzuck-Scheiß-Aktion“, erklärte Hans T. (52, Name geändert) vor Gericht. Da wollte ihm niemand so recht widersprechen. Gemeint hatte er die drei Messerstiche, mit denen der 52-Jährige seinen Zimmergenossen am 25. April 2014 beinahe umgebracht hat.
Der nichtige Grund der Attacke: Die beiden Bewohner von Zimmer 32 der Pension an der Landwehrstraße waren in Streit geraten, weil Hans T. mit seiner X-Box spielte und dabei für den Geschmack seines Zimmergenossen zu laut war. Trotz der Aufforderung, das Spiel leiser zu stellen, tat er nichts. Da zog das Opfer kurzerhand den Stecker.
Hans T. kochte vor Wut. Da er aber wusste, dass sein Kontrahent kampfsporterfahren ist, machte sich der reizbare Mann den Überraschungseffekt für seine Strafaktion zunutze: Heimtückisch stach er mit seinem Taschenmesser auf sein Opfer ein, als dieses gerade Geschirr abspülte. Ein Mal, zwei Mal, drei Mal. In die Brust, in den Bauch und in den Kopf.
Erst danach gelang es dem Angegriffenen, sich zu wehren. Er überwältigte und entwaffnete Hans T., verständigte Pensionsnachbarn und wurde zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht.
Da Hans T. den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen hatte, war es ein versuchter Mord. Hans T. sei heimtückisch und aus niederen Beweggründe vorgegangen, so Staatsanwältin Nicole Selzam. Sie forderte zehn Jahre Haft.
Verteidigerin Christina Keil hält fünf Jahre Haft für angemessen. Unter anderem führte sie ins Feld, dass ihr Mandant zur Wiedergutmachung das einzige veräußert hat, was ihm noch geblieben sei: Fernseher und X-Box. 250 Euro hat der Verkauf erbracht, die Hans T. seinem Opfer ausgezahlt hat.
Das Schwurgericht verurteilte Hans T. am Ende zu sieben Jahren und vier Monaten Haft. Außerdem erklärte der Vorsitzende Richter Michael Höhne, dass der 52-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.