Versuchter Mord? 59-Jähriger sticht zu

Der Angeklagte streitet alles ab, das Opfer schildert im Detail, wie es zu dem Stich kam.
John Schneider
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Vor Prozessbeginn: der Angeklagte mit seinem Verteidiger Christian Gerber.
Vor Prozessbeginn: der Angeklagte mit seinem Verteidiger Christian Gerber. © Sigi Müller

München - Warum und ob es überhaupt am 23. März 2020 zu der blutigen Messerattacke in Laim gekommen ist, bleibt zum Auftakt des Mordprozesses noch unklar. Das Opfer (54) und der Angeklagte (59) präsentieren dem Gericht zwei Versionen des Tatgeschehens, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Es habe zwischen ihm und dem 59-Jährigen keinerlei Streit gegeben, sagt das 54-jährige Opfer auf Nachfrage des Gerichts. Weder am Tattag noch davor. Der Angeklagte sei am Rande eines Würfelspiels unter Bekannten plötzlich auf ihn zugekommen und habe ihm mit einem Küchenmesser in den Bauch gestochen. Für die Staatsanwaltschaft war das versuchter Mord.

Angeklagter: Schubserei aber keine Messerstecherei

Bei dem folgenden Gerangel habe er einen Tisch zwischen sich und den Angreifer bringen können. Das und zwei Zeugen, die dem Angeklagten, das Messer dann entwanden, hätten ihm das Leben gerettet. Das Opfer zeigt die Stelle, wo das Messer eindrang. Laut Anklage trug der 54-Jährige eine acht Zentimeter tiefe Schnittwunde davon. Fünf Tage sei er im Krankenhaus gewesen, fünf Wochen war er krankgeschrieben.

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Für den Angeklagten verliest Strafverteidiger Christian Gerber eine Erklärung. Es habe eine Schubserei gegeben, weil sich das Opfer über eine abgestellte Bierflasche erzürnt habe. Aber es habe keinen Messerstich seines Mandanten gegeben, erklärt Gerber. Vor der Tat habe dieser über den Tag verteilt sechs Flaschen Bier getrunken. Bei dem Würfelspiel sei er nur Zuschauer gewesen. Die Blutspur, die man bei ihm festgestellt habe, sei wohl sein eigenes Blut gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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