Versuchter Mord: 19-Jähriger sticht auf Wohnmobil-Besitzer ein

Ein 19-Jähriger bricht in ein Wohnmobil ein. Als der Besitzer ihn ertappt, sticht er auf ihn ein.
von  Sophie Anfang
Sam F. (Name geändert) mit seinem Anwalt am Münchner Landgericht.
Sam F. (Name geändert) mit seinem Anwalt am Münchner Landgericht. © anf

München - Wie oft er auf sein Opfer eingestochen hat, weiß Sam F. (Namen geändert) nicht. Im Polizeibericht steht, er habe Heinz I. drei bis vier Mal mit einem Klappmesser attackiert: in die Brust, ins Gesicht. Kann sein, meint der 19-Jährige. Der ganze Tag sei mit einem schwarzen Schleier durchzogen. Er war betrunken, die Gedächtnislücken sind groß.

F. hat in der Nacht auf den 16. Mai fast einen Menschen umgebracht. Er hatte Glück, dass I. an seinen schweren Verletzungen nicht gestorben ist. Sonst wäre das Wort „Mord“ alleine in der Anklage gestanden, ohne den Zusatz „versucht“.

F. weiß das. Man kann das aus einem Brief entnehmen, den der 19-Jährige aus der Haft an sein Opfer geschrieben hat, und der vor dem Landgericht verlesen wird. Er entschuldigt sich darin, recht eloquent sogar.

Bei der Verhandlung bringt man den jungen Mann auf der Anklagebank – dunkle Haare, hellen Augen – und den Briefschreiber nicht so recht zusammen. F. sitzt eher schlaff da, seine Antworten sind vernuschelt, er vermittelt eine gewisse Gleichgültigkeit.

Fragen des Gerichts beantwortet er höflich, aber eben oft mit „ich weiß nicht“. Manchmal, das merkt man, nehmen ihm das die Richter nicht ab.

F. erzählt von dem Abend, der den Messerstichen voranging. Er war mit Freunden in Moosach unterwegs, trank Jägermeister. Kurz vor 1 Uhr wollte sich der Münchner einen Schlafplatz suchen. F. war im Mai bereits zwei Monate obdachlos. An der Pelkovenstraße brach er einen Wohnwagen auf, den von Heinz I..

I. war jedoch im Wohnwagen. Als F. das bemerkte, lief er zusammen mit einer Freundin, die bei ihm war, davon. Doch I. folgte den beiden.

F. zückte sein Messer, um I. zu vertreiben. Der Wohnwagenbesitzer war davon nicht beeindruckt. F. sagt, I. hätte ihn getreten: „Da habe ich die Kontrolle verloren.“ Er hätte ja auch weglaufen können, sagt der Vorsitzende Richter. „Stimmt, habe ich aber nicht gemacht“, erwidert F.

Weggelaufen ist er erst später, nachdem I. blutend am Boden lag. Schlief dann ein wenig am U-Bahnhof Harthof und brach später mit zwei Kumpels noch in einen zweiten Wohnwagen nahe der Fraunhoferstraße ein. Bei seinem Bruder wusch er seine mit Blut befleckte Kleidung.

Ob er irgendwann an den Mann gedacht hätte, den er niedergestochen hat, wird F. gefragt. „Ich hab die ganze Zeit gedacht, dass der draufgegangen ist.“ Ist I. aber nicht. Er sagt am Montag aus.

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