Versuchter Giftmord! Kindermädchen angeklagt

DIe 29-Jährige Angeklagte plündert das Konto ihrer Nachbarin. Um den Diebstahl von 7250 Euro zu vertuschen, mischt sie Schlaftabletten in zwei selbst gemachte Milchspeisen – mit fatalen Folgen.
von  Torsten Huber
Das Kindermädchen Magdalena B. (29) wollte mit zwei vergifteten Joghurts ihre Nachbarn töten.
Das Kindermädchen Magdalena B. (29) wollte mit zwei vergifteten Joghurts ihre Nachbarn töten. © dpa

 Angeklagte (29) plündert das Konto ihrer Nachbarin. Um den Diebstahl von 7250 Euro zu vertuschen, mischt sie Schlaftabletten in zwei selbst gemachte Milchspeisen.

München - Den Blick auf den Boden gerichtet, die Hände gefaltet – mit leiser Stimme erzählt die gelernte Hotelfachfrau Magdalena B. (29) vor dem Münchner Landgericht vom geplanten Doppelmord-Versuch mit einem Todescocktail im Joghurt: „Ich wollte sie nicht umbringen, ich wollte sie nur für einige Zeit ruhigstellen.“

Fest steht: Die Angeklagte lebt seit 2010 Tür an Tür mit dem Rentner-Paar Heinrich S. (73, Name geändert) und dessen Gattin Hannelore (70) in München-Solln. Man grüßt sich. Irgendwann tauschen sie die Wohnungsschlüssel untereinander aus. Für alle Fälle.

Die junge Polin lebt seit 2004 in Deutschland. Einen Job in ihrem Beruf hat sie nie gefunden: „Die haben mir nur Putzjobs angeboten.“ Als Kindermädchen verdient sie 800 Euro im Monat. Sie liebt den Luxus.

Aber dafür ist bei knapp 500 Euro Miete kein Geld mehr da. Im Februar 2012 erzählt ihr Hannelore S., dass ihre EC-Karte verschwunden sei. Eine neue Karte hat sie bereits beantragt. Bevor das Rentnerpaar Ende Februar in einen Kurzurlaub fährt, bitten sie Magdalena B., dass sie sie sofort anrufen soll, wenn die neue Karte kommt. Die PIN hat Hannelore S. bereits erhalten und in eine Schreibtischschublade gelegt.

Die Nachbarn sind am 29. Februar noch im Urlaub, da hebt die Angeklagte an einem Geldautomat in der Neuhauser Straße 1000 Euro vom Konto ihrer Nachbarin ab. Die Angeklagte gesteht, dass sie nach Eintreffen der EC-Karte mit der Post, die PIN in den Schubladen der Nachbarswohnung gesucht hat. Die Angeklagte macht 15 Abhebungen. Der Schaden: 7275 Euro für eine Tasche von Tod’s, Prada-Schuhe, Schlüsselanhänger und ein Flug für Anfang April in ihre polnische Heimat.

Damit der Diebstahl nicht auffliegt, beschließt die Angeklagte, die Nachbarn vor ihrem Abflug zu vergiften. Während das Paar am Abend des 28. März im Theater ist, betritt sie deren Wohnung, holt zwei selbst gemachte Joghurts aus deren Kühlschrank und versetzt sie mit zehn und acht Schlaftabletten.

Mit einem Lappen wischt sie ihre Spuren ab, verschwindet. Am 29. März will das Paar morgens zur Wirbelsäulengymnastik. Davor isst jeder einen vergifteten Joghurt. Dann fahren sie los. Im Studio können sie gerade noch „Grüß Gott“ sagen – und kippen um. Der Trainer alarmiert den Notarzt. 20 Stunden später wacht das Paar im Klinikum rechts der Isar auf. Heinrich S. vor Gericht: „Ich sehe ins Gesicht einer Krankenschwester, kann mich an nichts mehr erinnern.“

Die Polizei wird eingeschaltet, die Videoüberwachung an den Geldautomaten ausgewertet. In der Wohnung der Rentner werden Spuren gesichert. Als Magdalena B. am 15. April von Polen wieder nach München kommt, wird sie am Flughafen festgenommen. Der Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft.

 

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