Versuchte Vergewaltigung: Opfer doppelt bestraft

Münchnerin wird von Sex-Täter überfallen. Danach wirft sie die Vermieterin raus. Auch der Brief eines Polizisten kann daran nichts ändern.
von  John Schneider
Drei Frauen überfallen: Der Sex-Täter wurde vom Gericht zehn Jahre in Haft geschickt.
Drei Frauen überfallen: Der Sex-Täter wurde vom Gericht zehn Jahre in Haft geschickt. © jot

München Sie wurde das Opfer eines Mannes (28), der wie ein Raubtier auf Frauen Jagd gemacht hat. So hatte es die Staatsanwältin Rebecca Hupke in ihrem Plädoyer beschrieben. Im Prozess hatten die drei Opfer zuvor nochmal alles erzählen, alles wiedererleben müssen, was ihnen an Brutalität und Gewalt in Gestalt des 28-Jährigen widerfahren war. „Ich habe geweint“, erinnert sich die Münchnerin Sabine P. (25, Name geändert) an ihre Zeugenaussage.

Der Sex-Täter war ihr am 2. Juni 2013 vom Odeonsplatz bis in das Mehrfamilienhaus in der Klenzestraße gefolgt, wo die junge Frau lebte. Dort griff er ihr plötzlich an den Hals. Er wollte Oralsex, schlug und würgte sie immer wieder, um ihren Widerstand zu brechen. Doch der 25-Jährigen gelang es durch heftige Gegenwehr den Mann schließlich in die Flucht zu schlagen. Der 28-Jährige wurde wegen versuchter Vergewaltigung in drei Fällen zu zehn Jahren Haft verurteilt.

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Doch die Leiden der Sabine P. (Name geändert) waren damit noch nicht zu Ende. Ihre Freundin, der sie den Überfall geschildert hatte, wollte nicht mehr in der Wohnung bleiben und zog aus. Ein neuer Mietvertrag wurde nötig. Doch ihre Vermieterin wollte sie plötzlich nicht mehr in der Wohnung haben. Sie stieß sich daran, dass aufgrund des Vorfalls Polizei im Haus war. Außerdem seien Mädchen-WG generell problematisch, erinnert sich Sabine P. an die Erklärungen ihrer Vermieterin.

Die Vermieterin selber wollte keine Stellungnahme abgeben, der zwischengeschaltete Makler erklärte nur, er habe am Rande gehört, was Sabine P. widerfahren ist. Dass der Mietvertrag gelöst wurde, weil Polizei im Haus war, könne er aber nicht bestätigen. Es habe zwischen Vermieterin und Mieterin einige Unstimmigkeiten gegeben.

Als Sabine P. im Gespräch mit einem Ermittler erwähnt, dass sie jetzt auch noch ihre Wohnung verliert, schickt dieser der Vermieterin einen Brief. Er erklärt nochmal was Sabine P. passiert war und bat um Klärung des „Missverständnisses“, um das Gewaltopfer nicht noch weiter zu belasten.

Es half nichts. Die Vermieterin blieb hart. Sabine P. musste raus. Sie fühlt sich – wen wundert’s? – doppelt bestraft: „Ich musste in Schwabing für teures Geld eine andere Wohnung anmieten.“    

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