Versuchte Vergewaltigung in Münchner Bierkneipe: Haft für 68-Jährigen
München - Nach einer versuchten Vergewaltigung in einer Münchner Kneipe ist gegen einen 68-jährigen Mann am Donnerstag das Urteil am Landgericht München I gefallen. Wie das Gericht noch am selben Tag mitteilte, ist der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Strafkammer ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie anschließende Sicherungsverwahrung an.
Vorfall vom 6. Januar 2018
Die Strafkammer habe es als erwiesen angesehen, dass sich der Angeklagte am 6. Januar 2018 gegen 02.30 Uhr als letzter Gast in der Kneipe aufgehalten hatte. Das Gericht sei überzeugt, dass er versucht habe, eine dort beschäftigte Kellnerin zu vergewaltigen, nachdem kurz zuvor die letzten Gäste das Lokal verlassen hatten.
Versuchte Vergewaltigung in München: Kellnerin hat sich gewehrt
Dem Opfer war es demnach allerdings gelungen, durch massive Gegenwehr den stark alkoholisierten Angeklagten "an der Tatausführung zu hindern".
Das Gericht habe bei seiner Entscheidung berücksichtigt, dass der Angeklagte wegen sexueller Nötigung, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen zweier Vergewaltigungen bereits vorbestraft gewesen sei. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht machte in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass der Angeklagte "als klassischer Hangtäter" für die Allgemeinheit derzeit gefährlich sei.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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