Verstoß gegen Embryonenschutzgesetz: Geldstrafe verhängt

In Deutschland dürfen bei künstlichen Befruchtungen höchstens drei Embryonen entstehen. Im Ausland sind es zum Teil deutlich mehr. Weil er Frauen mit Kinderwunsch an entsprechende Kliniken vermittelt hat, ist ein Kaufmann nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.  
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In Deutschland dürfen bei künstlichen Befruchtungen höchstens drei Embryonen entstehen. Im Ausland sind es zum Teil deutlich mehr. Weil er Frauen mit Kinderwunsch an entsprechende Kliniken vermittelt hat, ist ein Kaufmann nun zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

München – Er hat Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung im Ausland vermittelt - ohne die in Deutschland geltenden Grenzen. Dafür ist der ehemalige Leiter des Kinderwunsch-Informationszentrums Deutschland (KID) am Mittwoch vom Amtsgericht München verurteilt worden. Wegen Beihilfe zur missbräuchlichen Anwendung von Fortpflanzungstechniken muss er 2800 Euro Geldstrafe zahlen.

Der befürchtete langwierige Prozess um Verstöße gegen das deutsche Embryonenschutzgesetz war bereits binnen weniger Stunden beendet - nach einer Absprache der Prozessbeteiligten. Richter Gerhard Simon berücksichtigte ausdrücklich, dass damit die Vernehmung von 19 Ärzten und einer Vielzahl von Frauen nicht mehr erforderlich war: "Für ein Amtsgericht ist ein solches Verfahren kaum zu bewältigen."

Dem 63 Jahre alten Kaufmann warf die Staatsanwaltschaft vor, bei der Vermittlung deutscher Frauen mit Kinderwunsch mitgewirkt zu haben. Demnach warb er Ärzte an, die die Frauen zur In-vitro-Behandlung ins Ausland überwiesen und während der Schwangerschaft betreuten. Der ehemalige KID-Leiter organisierte in dem Zentrum auch Informationsabende für Ärzte und Patientinnen, bei denen Referenten die Fortpflanzungsmethoden erläuterten.

Bei der In-vitro-Fertilisation werden die Frauen mit 10 bis 18 befruchteten Eizellen pro Zyklus behandelt, um eine höhere Schwangerschaftswahrscheinlichkeit zu erzielen. Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz dürfen höchstens drei Eizellen befruchtet werden, um eine "Selektion" zu verhindern, bei der überzählige Embryonen verworfen werden.

Ein österreichischer Reproduktionsmediziner hatte das KID in Ottobrunn bei München gegründet. Der Angeklagte bekam von ihm für jede vermittelte Patientin 1,4 Prozent des ärztlichen Honorars, von 2007 bis 2010 insgesamt gut 380 000 Euro plus Spesen. Davon sei kein Cent mehr übrig, sagte der Angeklagte. Er lebe von Zuwendungen seiner Ex-Frau und seiner Tochter. Deshalb darf er die Strafe in Raten abstottern.

Die deutschen Ärzte, die dem Reproduktionsmediziner zuarbeiteten, kamen nicht vor Gericht. Ihre Verfahren wurden gegen Zahlung von Geldbußen bis zu 7000 Euro eingestellt. Auch die Patientinnen wurden nicht verfolgt. Die Justiz messe "mit zweierlei Maß", kritisierte der Verteidiger Sewarion Kirkitadse.

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