Verstoß gegen Corona-Ausgangsbeschränkung: Mutter (24) vor Gericht

Hatte eine 24-jährige Mutter beim Verlassen ihres Hauses während der Corona-Ausgangsbeschränkung dafür einen triftigen Grund? Darüber entscheidet das Münchner Amtsgericht.
von  John Schneider
Eine Frau muss sich wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. (Symbolbild)
Eine Frau muss sich wegen eines Verstoßes gegen die Corona-Ausgangsbeschränkungen vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. (Symbolbild) © Andreas Gebert/dpa

München  - Sie ist sich keiner Schuld bewusst. Maria H. (24, Name geändert) war am 17. April vor ihrer Wohnung in Neuhausen von einem Polizisten kontrolliert worden. Mitten in der großen ersten Corona-Welle außerhalb des Hauses unterwegs zu sein, dazu brauchte es einen "triftigen Grund".

Den hatte Maria H., sagt sie bei der Verhandlung am Donnerstag am Amtsgericht. Ihr zweijähriger Sohn war krank, sie sei mit ihrem älteren Sohn (4) zur Apotheke, zur Bank und zur Post gegangen, berichtet sie. Doch dabei blieb es nicht. Vor der Türe waren andere Kinder. "Erklären sie mal einem Vierjährigen, dass er nicht mit seinen Freunden spielen darf", bittet die 24-Jährige um Verständnis.

Corona-Prozess einer der ersten Fälle seiner Art

Aber genau solche Situationen sollten durch die Verordnung vermieden werden, erklärt Amtsrichter Alexander Bohmann, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Der Prozess gegen Maria H. ist eines der ersten Verfahren, das die Gerichtssäle im Strafjustizzentrum erreicht. Nur wer gegen seinen Bußgeld-Bescheid Einspruch erhebt, muss vor den Richter.

Die Zahl der Verfahren um Corona-Regeln ist am Amtsgericht in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Gab es in den Monaten Mai, Juni und Juli jeweils nur ein Verfahren, stieg die Zahl im August auf neun, im September auf 14 und in den ersten beiden Oktoberwochen sind es schon 34, berichtet der Pressesprecher des Amtsgerichts, Klaus-Peter Jüngst.

Angeklagte muss nur halbes Bußgeld zahlen

In zwei Verfahren hatte der Einspruch gegen das Bußgeld von 150 Euro sogar Erfolg. Die Verfahren wurden mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt. In zwei weiteren Fällen wurde das Bußgeld von 150 Euro für ein Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund bestätigt. In drei Fällen wurde der Einspruch zurückgenommen. Die übrigen Verfahren laufen noch.

Im Fall von Maria H. hat der Richter einen Vorschlag: Die Angeklagte beschränkt den Einspruch auf die Höhe des Bußgeldes und das Gericht halbiert mit Rücksicht auf ihre wirtschaftlichen Verhältnisse das Bußgeld.

Maria H. nimmt dankend an - und atmet auf. Mit diesem Kompromiss kann sie offenbar gut leben.

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