Versicherer gewinnen Corona-Prozesse um Betriebsschließung

Erfolg für drei Versicherungen vor dem Münchner Landgericht: Der Klage mehrerer Wirte wegen corona-bedingter Betriebsschließungen wurde nicht stattgegeben.
AZ/dpa |
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Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft.
Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft. © Sven Hoppe/dpa/Archivbild

München - Vor dem Münchner Landgericht II haben sich drei Versicherungen gegen klagende Kunden aus der Gastronomie durchgesetzt, die Zahlungen für den ersten Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 forderten.

Es ging um 460.000 Euro

Die zehnte Zivilkammer hat in insgesamt vier Verfahren die Klagen abgewiesen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Die Wirte hatten sich jeweils bei der Allianz, der Helvetia und der Haftpflichtkasse gegen Betriebsschließungen versichert, insgesamt ging es in den Verfahren um 460.000 Euro.

Grund für die Abweisung der Klagen ist, dass die drei Unternehmen in ihre jeweiligen Versicherungsbedingungen eine Liste von Krankheiten und Erregern aufgenommen haben, für die die jeweiligen Policen gelten. Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet, besteht gemäß den Urteilen auch kein Versicherungsschutz.

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Urteil ist nicht rechtskräftig

Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig, und Rechtsklarheit bedeuten sie auch nicht. Deutschlandweit sind hunderte ähnlicher Klagen anhängig, und unterschiedliche Kammern sind zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen – zum Teil wie in München sogar am selben Gericht.

So hatte die 12. Münchner Zivilkammer in vorangegangenen Fällen die Versicherungsbedingungen der Allianz als "intransparent" kritisiert, weil Covid-19 in den strittigen Verträgen zwar nicht genannt, aber auch nicht ausgeschlossen war – anders als bei Prionenkrankheiten wie die Rinderseuche BSE, bei denen der größte europäische Versicherer explizit festgelegt hatte, dass die Betriebsschließungsversicherung nicht zahlt.

Rechtsklarheit vielleicht erst in einigen Jahren

Die Allianz hatte allerdings anschließend drohende Niederlagen abgebogen, indem sie vor der Urteilsverkündungen mit klagenden Wirten einen Vergleich schloss. Auch vor dem Landgericht Düsseldorf hatte sich kürzlich ein klagender Wirt gegen seine Versicherung durchgesetzt. Soweit bekannt, haben sich in der Mehrheit der bislang entschiedenen Fälle jedoch die Versicherer durchgesetzt. Rechtsklarheit wird nach Einschätzung von Anwälten möglicherweise erst in einigen Jahren bestehen, wenn der Bundesgerichtshof sich als höchste Instanz mit dem Thema beschäftigen muss.

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4 Kommentare
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  • zOTTEL am 18.03.2021 02:34 Uhr / Bewertung:

    War man in den 60ern, 70ern, 80ern versichert wurde vertragsgemäß oder kulant reguliert. Seit den Neunzigern der Acker-Mann alles zusammenstrich, strichen Alle zusammen. Acker-Mann wurde internationaler Gas-Star und ihm ging es gut.

  • köterhalsband am 17.03.2021 18:48 Uhr / Bewertung:

    Wer hätte das gedacht?

  • Sarkast am 17.03.2021 17:00 Uhr / Bewertung:

    Da sich Covid-19 in diesen Auflistungen nicht findet,<<<

    Ist schon klar, denn bei Abschluß der Versicherung hat es Covid-19 ja noch nicht gegeben.
    Und welcher Versicherungsnehmer ist schon ein Hellseher.
    Deshalb sollte man vorher zu einer Wahrsagerin mit Kristallkugel und Tarotkarten gehen...

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