Versehen: Zahnarzt zieht Schüler (13) gesunden Zahn
Ein Chirurg soll Maximilian S. die Weisheitszähne ziehen – und begeht einen folgenschweren Fehler. Die Mutter fordert jetzt Schmerzensgeld.
München - Der Schüler Maximilian S. (13) ist fassungslos und wird jetzt so schnell keine Zahnarztpraxis mehr betreten: „Ich verstehe nicht, wie das passieren konnte!“ Statt den Weisheitszahn oben rechts zu ziehen, operierte Zahnarzt Georg G. den nebenstehenden gesunden Backenzahn heraus.
Als er den Pfusch bemerkte, soll er zur Mutter des Buben gesagt haben: „Hängen Sie es nicht an die große Glocke.“ Dieser Bitte kam Christine S. (47) natürlich nicht nach. Sie hat Anwalt Lutz Libbertz, erfahren bei Schmerzensgeldforderungen, eingeschaltet. Libbertz: „Wir haben den Arzt bereits angeschrieben und bis heute nichts gehört.“
Maxi sollte eigentlich eine Zahnspange bekommen. Er leidet aber an einer Nickelallergie, die verursacht starken Hautausschlag, Juckreiz und ist nicht therapierbar. „Eine Spange kommt für ihn nicht in Frage“, sagt die Mutter. Der behandelnde Kieferorthopäde schlug deshalb die „Invisalign-Methode“ vor: Plastikschiene statt Zahnspange.
In gewissen Zeitabständen wird sie gewechselt, um sie der Zahnkorrektur anzupassen. Aber: „Wir mussten vor der Behandlung bei Maxi vier Weisheitszähne entfernen lassen. Deshalb schickte uns der Kieferorthopäde zum Oralchirurgen“, so die Mutter. Am 3. August war OP-Termin. Der Eingriff fand unter Vollnarkose statt.
Vor der Operation wurde eine 3D-Aufnahme des Kiefers angefertigt, damit der Arzt einen besseren Überblick hat. Der fehlte Georg G. wohl, als er Zahn 17, also den rechten oberen zweiten Backenzahn, herauszog. Die Folgen sind schwer absehbar: Libbertz hat beim Oralchirurgen Dr. Christian Oehlert ein Gutachten eingeholt. Demnach kommen auf die Familie hohe Unkosten zu.
Der Braunschweiger Privatdozent Eduard Keese, führend in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, kann zu dem Fall nur allgemein Stellung nehmen: „Was man später bei dem Buben machen muss, steht noch in den Sternen. Es kommt darauf an, wie sich der Kiefer entwickelt. Deshalb wäre ein Implantat in dem Alter ein Fehler.“
Keese rät weiter: „Auf eine Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderung würde ich erst einmal verzichten, weil man die Folgeschäden noch nicht absehen kann. Die können später viel höher sein als eine sofortige Abfindung.“ In der Praxis, in der der Pfusch passiert ist, versteht man den Unmut der Eltern: „Wir wollen nichts vertuschen, und wenn der Chef nächste Woche aus dem Urlaub zurück ist, werden wir uns mit der Familie in Verbindung setzen.“
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