Verschwundenes Haacke-Kunstwerk: München muss zahlen

Sein Werk hing während des Golfkriegs 1991 im Lenbachhaus. Es richtete sich gegen das Irak-Engagement deutscher Firmen. Nach Protesten nahm die Stadt München das Kunstwerk ab. Seitdem ist es verschollen. Künstler Hans Haacke klagte nun auf Schadenersatz - mit Erfolg.
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Gewann Prozess gegen die Stadt: Künstler Hans Haacke
ap Gewann Prozess gegen die Stadt: Künstler Hans Haacke

MÜNCHEN - Sein Werk hing während des Golfkriegs 1991 im Lenbachhaus. Es richtete sich gegen das Irak-Engagement deutscher Firmen. Nach Protesten nahm die Stadt München das Kunstwerk ab. Seitdem ist es verschollen. Künstler Hans Haacke klagte nun auf Schadenersatz - mit Erfolg.

Die Stadt München muss Schadenersatz für ein seit 1991 verschwundenes Kunstwerk zahlen. Das Landgericht München I gab am Freitag der Klage des Künstlers Hans Haacke Recht. Er hatte während des Golfkriegs in der städtischen Galerie im Lenbachhaus das aus verschiedenen Fahnen bestehende Kunstwerk „Die Fahne hoch“ ausgestellt. Dabei wurde deutschen Unternehmen vorgeworfen, im Irak tätig zu sein.

Aufgrund juristischer Streitigkeiten mit der Firma Ruhrgas entfernte die Stadt das Werk vorzeitig, gab es jedoch nicht an den Künstler zurück.

Gericht sprach 11.500 Euro zu

Erst 2006 – anlässlich seines 70. Geburtstages – erinnerte sich der Künstler an sein damaliges Werk und forderte es zurück. Doch bei der Stadt war es nicht mehr auffindbar. Deshalb klagte Haacke auf Schadensersatz in Höhe von 13 500 Euro. Das Gericht befand, München müsse 11 500 Euro zahlen, da keine ordnungsgemäße Lagerhaltung des Kunstwerks erfolgt sei. Der Schadensersatzanspruch sei trotz der lange zurückliegenden Zeit noch nicht verjährt. 2000 Euro, die der Künstler an Arbeitsaufwand erstattet haben wollte, zog das Gericht von der verlangten Summe ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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