Verschärfte Regeln für Spekulanten in München

Käufer in München haben nun auch bei unbebauten Flächen neue Einschränkungen.
Irene Kleber |
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Die Türme der Frauenkirche ragen aus dem Stadtbild von München heraus. (Symbolbild)
Peter Kneffel dpa Die Türme der Frauenkirche ragen aus dem Stadtbild von München heraus. (Symbolbild)

München - Wer künftig ein Haus in einem der 21 Erhaltungssatzungsgebiete der Stadt kaufen will (wo Mieter besonders geschützt sind), muss noch strengere Auflagen erfüllen. Das hat die Stadtrats-Vollversammlung gestern mit den Mehrheitsstimmen der rot-schwarzen GroKo beschlossen.

Um das Vorkaufsrecht der Stadt abzuwenden, muss ein Käufer nun auch für unbebaute Grundstücke (etwa einen freien Hinterhof, der zum Gebäude gehört) und Grundstücke mit "Wohnbaurechtsreserven" ab 600 Quadratmetern Größe Abwendungserklärungen unterschreiben. Und falls er dort neu- oder anbauen will, muss er für 30 Prozent der neu entstehenden Wohnungen Mieterschutzauflagen erfüllen.

Stadt München kann ein Vorkaufsrecht ausüben

"Das ist ein weiterer wichtiger Mosaikstein, um Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen in unserer Stadt zu halten", kommentiert SPD-OB Dieter Reiter, der krankheitsbedingt in der Sitzung fehlte, den Beschluss. Schon letzten Sommer hatte der Stadtrat die Regeln für Münchens Erhaltungssatzungsgebiete massiv verschärft. Dort leben aktuell rund 281.000 Münchner in rund 160.000 Wohnungen. Um die angestammten Mieter zu schützen, kann die Stadt – wenn dort ein Haus zum Verkauf steht – ein Vorkaufsrecht ausüben.

Das kann der Käufer umgehen, indem er eine Abwendungserklärung unterschreibt. Damit darf er dann die Wohnungen eines Hauses nicht luxussanieren oder in Eigentumswohnungen umwandeln. Seit Sommer gelten zudem verschärfte Auflagen: Er darf das Haus nicht abreißen, darf nur beschränkte Mieten verlangen, nur an Menschen mit beschränkten Einkommen vermieten und nicht einfach so eine Eigenbedarfskündigung aussprechen.

Kommunalreferentin Kristina Frank (CSU) begrüßt die neue schärfere Regel: "Wir schützen damit nicht nur wie bisher Bestandsmieter vor Verdrängung, sondern verhindern die schleichende Verdrängung über Bande."

Neuer Mietspiegel kommt

Wie hoch sind sie denn nun, die Durchschnitts-Nettokaltmieten in München? 20 Euro der Quadratmeter, wie oft auf den Immobilienportalen zu sehen? 11,69 Euro – wie der aktuelle Mietspiegel sagt? Oder doch nur einstellig – wenn man Sozial- und Genossenschaftswohnungen und all die günstigen Bleiben einbezieht, in denen Altverträge gelten?

Spätestens im Februar 2020 wird man es wissen. Denn die Stadt wird einen eigenen Mietspiegel erstellen, der – anders, als es das Bundesgesetz verlangt – auch alle Günstigwohnungen einbezieht. Das hat das Stadtratsplenum gestern beschlossen. Im bestehenden Mietspiegel sind nämlich nur die teuren Neuverträge der letzten vier Jahre einberechnet.

Die zusätzliche Befragung von 1.000 Günstig-Mietern (von Mai bis Juli) lässt sich die Stadt rund 500.000 Euro kosten. Auf einen Antrag der CSU hin wird es zwei Zahlen geben – einmal mit Sozialwohnungen, einmal ohne. Rechtlich bindend wird der neue Spielgel aber nicht.

Lesen Sie auch: Mietpreise in München und Region - Hier lebt sich's noch günstig

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