Vermieter-Tricks: So werden Mieter rausgeekelt
München - München - das Dorado für Immobilien-Investoren. Für Mieter wird’s aber immer schwieriger. „Investoren entmieten systematisch, um schneller sanieren zu können. Das wird in München immer schlimmer, der Wohnraum wird immer knapper – das macht es für Investoren so lukrativ“, sagt Beate Marschall, Geschäftsführerin des Münchner Mietervereins.
Die Methoden sind dabei oft mehr als fragwürdig. Besonders unter Schikanen zu leiden hätten ältere Menschen. „Sie sind die leichtesten Opfer. Sie wohnen dank langer Mietverträge oft sehr günstig, und sie haben die meiste Angst und lassen sich einschüchtern.“
Im Visier von Investoren, die aufkaufen, sanieren und weiterverkaufen (oder viel teurer weitervermieten), sind nicht nur Bestlagen in Haidhausen oder im Lehel. „Der Trend geht längst weiter. In der Au ist er voll im Gange und auch in Untergiesing“. Und auf dem Weg zu Luxuswohnungen stören die alten Mieter offenbar. So arbeiten die Sanierer:
Auflösungsvertrag
Immer öfter kündigen Vermieter nicht schriftlich, sondern klingeln an der Tür und setzen ihre Mieter verbal unter Druck. „Sie sagen, sie würden vor Gericht ziehen, wenn derjenige nicht auszieht.“ Dadurch lassen sich viele verschrecken und unterschreiben Auflösungsverträge. „Wenn der erstmal unterzeichnet ist, ist schwer was zu machen“, sagt Marschall „Wer an der Tür unterschrieben hat, müsste innerhalb von zwei Wochen widerrufen, meistens geschieht das aber viel später. Und dann ist es zu spät“, sagt Marschall. „Wir können nur raten: Niemals sofort unterschreiben!“ Man muss seinen Vermieter auch nicht in die Wohnung lassen. Er hat nur das Recht, einmal im Jahr die Wohnung zu besichtigen und muss sich vorher anmelden.
Kündigung
Unter einem Vorwand werden fristlose Kündigungen verschickt. „Wir hatten schon wirklich dreiste Fälle: Da schrieb ein Vermieter: Sie haben meine Frau geschlagen, deswegen kündige ich Ihnen.“ Gängig ist es, zu kündigen, wenn der Mieter wegen eines Mangels die Miete gemindert hat. Auch hier gilt: Viele lassen sich einschüchtern, auch wenn die Mietminderung rechtens gewesen ist.
Will ein Vermieter selbst einziehen, darf er dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. „Das wird aber oft nur vorgeschoben – da wohnt der Vermieter mit Familie in einem großen Haus und sagt, eine 2-Zimmerwohnung beziehen zu wollen.“ Der Mieterverein, wenn er hinzugezogen wird, droht dann mit Schadenersatz, falls der Vermieter dann doch nicht einzieht.
„Renovierung“
„Manche sparen sich die Kündigung und fangen einfach mit Renovierungen an“, berichtet der Mieterverein – allerdings nicht im Sinne der Mieter, sondern vor allem laut, dreckig und zeitverzögert. „Es kommt oft vor, dass dann das Wasser abgedreht oder die Heizung ausgeschaltet wird“, berichtet Marschall. Oder es werden Fenster ausgetauscht. „Im Winter – und die neuen Fenster lassen auf sich warten.“
Die Experten berichten auch von einem Vermieter, der das Wasser für Wochen abdrehte und nach Protesten für 20 Parteien ein Dixieklo in den Hof stellte. Ein anderer ließ in bereits leerstehenden Wohnungen des Hauses bis früh morgens Abrissparties stattfinden, bei denen im Flur und im Treppenhaus uriniert wurde, um die restlichen Mieter zu vertreiben. Mancher Mieter hatte im Zuge einer Dacherneuerung wochenlang kein Dach.
„Natürlich ist das gesetzlich alles nicht erlaubt“, sagt Marschall „Aber dagegen vorzugehen, dauert eben oft. Viele lassen sich zermürben und ziehen schließlich einfach aus, weil sie es nervlich nicht mehr packen.“
Das rät der Mietverein
Maximal elf Prozent pro Jahr
Als Schwarz-Gelb an den Start ging, sollten die Rechte der Vermieter zu Lasten der Mieter gestärkt werden – daraus ist (fast) nichts geworden. So dürfen Kosten für die (energetische) Modernisierung von Wohnungen auch künftig nur bis zur Obergrenze von 11 Prozent pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. „Die Höchstgrenze werden wir auf keinen Fall antasten“, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Einfacher wird’s für Vermieter, die gegen Mietnomaden vorgehen wollen. Hier sollen die Verfahren verkürzt und vereinfacht werden.