Vermieter schlägt mit Gullydeckel zu

Blutiger Kampf unter Rentnern: Ein Gröbenzeller Hausbesitzer (83) verletzt seinen Mieter (81) schwer. Er wird zu einer Bewährungsstrafe und 7000 Euro Schmerzensgeld verurteilt
von  John Schneider
Vor Gericht: Fritz S. präsentiert Fotos seiner Verletzungen und das Tatwerkzeug, den Gullydeckel.
Vor Gericht: Fritz S. präsentiert Fotos seiner Verletzungen und das Tatwerkzeug, den Gullydeckel. © jot

MÜNCHEN - Seit Jahren hatten sie sich in den Haaren. Immer wieder kam es zwischen Vermieter Albert Z. (83) und seinem Gröbenzeller Mieter Fritz S. (81) zu Streitigkeiten. Doch was sich am 21. April 2008 abspielt, sprengt den Rahmen eines normalen Mietstreits – bei weitem. Mit Gullydeckel und Zollstock sei sein Kontrahent auf ihn losgegangen, berichtet Fritz S. über den blutigen Streit.

Anlass der neuerlichen Auseinandersetzung war diesmal ein tropfendes Abflussrohr im Keller. Nach langem Hin und Her habe der Vermieter im Dezember 2007 endlich den Auftrag zur Reparatur gegeben. Alles schien in Ordnung. Da tauchte vier Monate später Vermieter Albert Z. am Haus seines streitbaren Mieters auf und wollte noch einmal im Keller an den Rohren etwas nachmessen.
Fritz S. ließ ihn ein, und die beiden gingen in den Keller.

Der 81-Jährige erinnert sich so: „Er stand ganz still da, und ich habe noch gescherzt: ,Ist Ihnen nicht gut?’ Dann schlug er zu, abwechselnd mit Zollstock und Gullydeckel.“ Den hatte sich der Vermieter in einem unbeobachteten Moment gegriffen. Fritz S. ist seinem Vermieter körperlich überlegen, hat früher sogar geboxt. Aber von dem Angriff wurde er völlig überrascht.

Der ehemalige Bankdirektor trug schwere Kopf- und Armverletzungen davon. Albert Z. wurde für seinen Angriff zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Teil der Auflagen war die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3000 Euro.

Das schien Fritz S. nicht genug. Er strengte eine Zivilklage an. 13 000 Euro Schmerzensgeld sollten es schon sein. Außerdem verlangte er, dass sich sein Vermieter nicht mehr dem Haus nähern dürfe. Das Landgericht gab ihm da Recht, fand aber, dass weitere 2000 Euro Schmerzensgeld ausreichen sollten.

Das fand Albert Z. nicht und bemühte die nächste Instanz. Der 8. Zivilsenat des OLG erhöhte gestern das Schmerzensgeld tatsächlich auf insgesamt 7000 Euro und verurteilte den Vermieter außerdem dazu, Schadenersatz für eine kaputte Brille zu zahlen.

Das war’s dann aber auch. Was Fritz S. mit Kopfschütteln quittierte.

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