Vermieter klagt vier Hunde raus
Ein Zamperl pro Wohnung reicht – sagt das Amtsgericht. Mieter müssen jetzt ganz raus. Aus einem anderen Grund: Sie hatten die Miete nicht vollständig bezahlt.
München Zweieinhalb Zimmer, aber fünf Hunde - so hat sich ein Ehepaar in seiner Oberschleißheimer Wohnung eingerichtet. Es hält in der Wohnung fünf sogenannte „Taschen-Hunde“. Als der Vermieter das spitz kriegt, forderte er sie im Juni 2013 auf, die Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen.
Dazu kam in der Folge ein weiterer Streitpunkt zwischen den Parteien: Am 15 September 2013 hatte der Mieter aus dem Fenster der Wohnung eine Decke ausgeschüttelt, aus der nicht nur Staub, sondern auch Hundeknochen, Zahnstocher und Slipeinlagen in den Hof gefallen sind und dort jemanden getroffen haben.
Der Vermieter erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter am Amtsgericht München gab ihm teilweise Recht. Er verurteilte die Mieter, dass sie nur einen Hund in der Wohnung halten dürfen und zukünftig keine Decken aus dem Fenster schütteln dürfen, wenn sich andere Personen unterhalb des Fensters befinden.
Im Mietvertrag war keine Vereinbarung über die Hundehaltung getroffen worden. Die Mieter konnten durch einen Zeugen aber nachweisen, dass der Vermieter mündlich mit der Haltung eines Hundes einverstanden war. Nicht aber mit fünf Zamperl. Laut Gericht entspricht die Haltung von mehr als einem Hund auch nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung.
Die Mieter legten gegen das Urteil Berufung ein. Vor dem Landgericht wurden sich Vermieter und Mieter am 20. November einig, dass der Rechtsstreit erledigt ist. Aus einem einfachen Grund: Das hundeliebende Pärchen wurde in einem weiteren Mietprozess zur Räumung der Wohnung verurteilt. Es hatte die Miete nicht vollständig bezahlt.
Geräumt wird am 16. Dezember. Bis dahin brauchen zwei Menschen und fünf Hunde ein neues Zuhause.