Vermieter jagt Mieter mit Pfefferspray - Schmerzensgeld!

München – Das Amtsgericht München hat einen Vermieter eines Bürogebäudes in Gräfelfing zu einer Schmerzensgeldzahlung von 800 Euro verdonnert. Der Mann hatte einem Mieter im Jahr 2013 nach anhaltenden Streitigkeiten ohne Rechtsgrundlage Hausverbot erteilt. Als dieser weiterhin die Geschäftsräume seiner Firma besuchte, überraschte ihn der Vermieter eine Woche später mit einer Dose Pfefferspray in der Hand und verjagte ihn damit vom Gelände. Am nächsten Tag kam es wieder zur Begegnung, der Mieter ergriff aus Angst die Flucht, stolperte über einen Randstein, stürzte und zog sich mehrere schmerzhafte Verletzungen zu.
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro wollte der Vermieter natürlich nicht bezahlen. Es kam zur Klage wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der hat das Amtsgericht München Ende letzten Jahres stattgegeben.
Jagd mit Pfefferspray ist "Herausforderungsfall"
Der Richter begründete sein Urteil nach der Einsicht von Videomaterial einer Überwachunsgkamera: "…es ist unzweifelhaft zu erkennen, dass der Beklagte dem Kläger vor dem Gebäude auflauerte, ohne weitere Vorwarnung wild auf ihn zu stürmte, dabei laut 'jetzt aber' schrie und den Kläger in Richtung zur Straße verfolgte. Zur Überzeugung des Gerichts steht damit fest, dass der Beklagte den Kläger durch den Angriff mit anschließender Verfolgung zur Flucht veranlasste". Der folgenreiche Sturz sei vom Vermieter herausgefordert worden.
Außerdem habe ein Vermieter nicht das Recht, ein Hausrecht gegen einen Mieter durchzusetzen. Bei vermieteten Räumen sei alleine der Mieter Hausrechtsinhaber.
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