Verlobter beendet Freundinnen-Reise - der Fall landet vor Gericht

Zwei Freundinnen wollten zweieinhalb Monate durch Afrika reisen. Plötzlich tauchte der Freund der einen auf, machte seiner Angebeteten einen Heiratsantrag.
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Hat die Freundin Anspruch auf Geld? Der Fall ging vor Gericht.
dpa Hat die Freundin Anspruch auf Geld? Der Fall ging vor Gericht.

München - Nachdem auf einer Afrika-Reise von zwei Freuninnen der Freund der einen auftauchte und um ihre Hand anbat, war die Freundinnenreise beendet. 

Das verliebte Paar flog zurück nach München, die Freundin (18) hatte das Nachsehen.

Nun versuchte die ausgeschmierte Freundin wenigstens das Geld einzuklagen, das der Verlobte ihr kurz vor dem Rückflug mit einer schriftlichen Erklärung versprochen hatte. Doch ohne Erfolg.

Der Fall: Die beiden Freundinnen hatten 2017 vereinbart, vom 15. Januar bis 29. März nach Afrika zu fliegen und verschiedene Ländern zu bereisen. Doch am 20. Februar hielt es der Freund der einen Reisenden ohne seine Angebetete nicht mehr aus, er flog ihr hinterher. In einem Hotel in Kapstadt machte er ihr einen Heiratsantrag.

Zurück in der Heimat wollte der Mann nicht zahlen

Wenige Tage später flog das verliebte Paar zurück nach München. Auch die Freundin, die gerade erst 18 Jahre alt geworden war, brach die Reise ab. Kurz vor dem Rückflug hatte der Verlobte der Freundin noch Geld versprochen: 400 Euro für den verfrühten Rückflug und weitere 650 Euro, damit sie die Reise 2019 nachholen kann. Er schrieb auf einen Zettel: "Hiermit bestätigte ich, (…), dass ich (…) bis zum 28.02.2018 1.050,00 € bar vorbeibringe." 

Doch zurück in der Heimat wollte der Mann nicht mehr zahlen. Er widerrief sein Schenkungsversprechen. Die 18-Jährige verklagte ihn. Doch die junge Frau hatte wiederum Pech. Nicht nur die Reise platzte und die Freundschaft litt, sie hat auch keinen Anspruch auf das Geld.

Das Amtsgericht wies die Klage auf Zahlung von 1050 Euro plus Zinsen jetzt zurück: Ein Schenkungsversprechen binde nur, wenn es vom Notar beurkundet worden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zu Beginn der Verhandlung hatte der Beklagte der Klägerin 300 Euro angeboten. Doch das hatte sie abgelehnt: zu wenig.

 

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