Verlobte getötet: Zehn Jahre Haft
München - Einen Tötungsvorsatz konnte das Schwurgericht nicht erkennen. Deswegen wurde der Ex-Fußballer Güray B. (44) nicht wegen Mordes an seiner zehn Jahre älteren Verlobten Christina R., sondern lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Die Frau war nach mehreren Schlägen ihres Verlobten aufgrund von Milzrissen innerlich verblutet.
Der Angeklagte selbst hatte erklärt, er habe sie nicht töten wollen: "Ich dachte nur, dass sie ins Krankenhaus muss."
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Hintergrund der Tat war die bevorstehende Zwangsräumung des Paares. Der ehemalige Fußballer (unter anderem beim FC Bayern) gab seiner Verlobten die Schuld, den Nachbarn und der Vermieterin.
Statt Miete zu zahlen, hatten die beiden Alkoholiker zuletzt ihr ganzes Geld ausschließlich in Alkoholika umgesetzt. Die Nachbarn fürchteten sich vor ihm, wurden bedroht und beleidigt und riefen die Polizei.
Schon mehrere Zwischenfälle mit häuslicher Gewalt
Die Tat: Drei Tage vor der bevorstehenden Zwangsräumung kam es in der Nacht zum 8. Oktober 2014 in der Wohnung des Paares in Großhadern erneut zum Streit. Beide waren dabei wieder einmal betrunken. Güray B. würgte seine Verlobte, ließ aber wieder von ihr ab. Er habe ihr aber laut Anklage "mehrere heftigste und äußerst brutale Schläge gegen den Rumpf und in das Gesicht" verpasst und dabei ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen.
Es war nicht das erste Mal, dass Güray B. seine Verlobte geschlagen hatte – einmal krankenhausreif. Auch frühere Beziehungen waren durch seine Gewalttätigkeiten überschattet worden.
Die vom Angeklagten angeführten angeblichen Stürze des Opfers wurden von der 1. Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richter Michael Höhne als Schutzbehauptungen oder dreiste Lügen eingeordnet. So sei ein Sturz hinter den Fernseher, so wie der 44-Jährige ihn schilderte, räumlich gar nicht möglich gewesen, erklärte der Richter in der Urteilsbegründung.
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Güray B. war am nächsten Morgen aufgewacht. Seine Verlobte lag regungslos neben ihm. Erst dann rief der Mann den Rettungsdienst. Der Notarzt konnte aber nur noch den Tod der Frau feststellen.
Das Schwurgericht verurteilte den Bauhelfer am Mittwoch zu zehn Jahren Gefängnis. Außerdem wurde ein Alkoholentzug angeordnet.
Das scheint im Sinne des Angeklagten zu sein. Jedenfalls hatte seine Anwältin Eva Loy-Birzer bereits zu Beginn des Prozesses erklärt, dass ihr Mandant raus aus der Sucht wolle.
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