Verliert Sepp Krätz seine Zulassung als Wirt?

Keine Zuverlässigkeit, keine Zulassung: So lautet die simple Gleichung des KVR. Zunächst geht’s jetzt ums Frühlingsfest.
von  Julia Lenders
Für Sepp Krätz steht viel auf dem Spiel: Es geht unter anderem um seine Wiesn-Lizenz für's Hippodrom.
Für Sepp Krätz steht viel auf dem Spiel: Es geht unter anderem um seine Wiesn-Lizenz für's Hippodrom. © dpa / Martha Schlüter

München - Verliert Sepp Krätz seine Zulassung als Wirt? Die Antwort lautet seit gestern: gut möglich. KVR-Chef Wilfried Blume-Beyerle sagte zur AZ: „Der Eindruck hat sich verstärkt, dass er kein zuverlässiger Wirt ist.“ Die Zuverlässigkeit ist aber Voraussetzung, um als Gastwirt tätig sein zu dürfen.

Zwar betonte Blume-Beyerle, dass aktuell noch keine Konsequenzen gezogen würden. „So schnell schießen die Preußen nicht.“ Das Gerichtsverfahren laufe schließlich noch. Dennoch machte der KVR-Chef klar: Wenn nun, nach Krätz’ Geständnis, nichts Entlastendes mehr nachkomme „ist faktisch seine Zuverlässigkeit weg“. Klingt nicht gut für Krätz.

Allzu lange kann sich die Behörde nicht Zeit lassen mit ihrer Entscheidung – und mit der anschließenden Anhörung von Krätz. Die Wiesn-Zulassungen werden zwar erst Ende April beschlossen. Aber: Das Frühlingsfest, auf dem Krätz mit seinem Hippodrom vertreten sein wollte, beginnt schon am 25. April.

Blume-Beyerle: „Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir ihm nicht erlauben, aufs Frühlingsfest zu gehen, müssen wir ihm die Möglichkeit geben, dagegen gerichtlich vorzugehen.“ Und: Er solle auch die Chance haben, jemanden fürs Hippodrom zu finden.

Die Behörde entscheidet unabhängig vom Gerichtsurteil. Bisher ist Krätz der Wirt vom Hippodrom, von der „Wawi“ und „Andechser am Dom“.

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