Verliebter Spion muss 27 Monate ins Gefängnis
MÜNCHEN - Staatsschutz-Senat sieht bei BND-Agenten Betrug und Verrat von Dienstgeheimnissen - zwei Jahre und drei Monate Haft. Bewährung für Lebensgefährten – Revision angekündigt
„Lächerlich.“ So lautet sein Urteil über das Urteil. Anton K. (43) ist vom Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts wegen Verrats von Dienstgeheimnissen und Betrugs zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Sein mazedonischer Lebensgefährte Murat A. (29) bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten wegen Betrugs. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das Liebespaar in BND-Diensten kündigte Revision an.
Der Oberstleutnant und BND-Resident im Kosovo soll seinem Freund und Dolmetscher streng geheime Informationen gegeben haben. Bei Abrechnungen habe das Paar über Monate einen Verdienstausfall von Murat A. geltend gemacht. Und dies, obwohl dieser seinen Call-Center-Job längst gekündigt hatte. Schaden für die Staatskasse: 14700 Euro.
Nur beim Verrat von Staatsgeheimnissen sah der Senat von einem Schuldspruch ab, beließ es beim Verrat von Dienstgeheimnissen. Die äußere Sicherheit der Bundesrepublik sei nicht gefährdet gewesen, so die Begründung des Vorsitzenden Richters Bernd von Heintschel-Heinegg. Obwohl Anton K. seinem Lebensgefährten ein geheimes Schaubild des britischen Geheimdienstes über kriminelle und islamistische Strukturen im Kosovo gezeigt hatte.
„Die haben mich als Super-James-Bond dargestellt“, sprudelt es aus Murat A. heraus, als er nach der Verkündung des harten Urteils seine Fassung wiedergewonnen hat. Doch der Nachweis, dass er für den mazedonischen oder einen anderen Geheimdienst (außer dem deutschen) gearbeitet habe, gelang den Ermittlern nicht. Die Bundesanwaltschaft forderte für den Oberstleutnant zwei Jahre und zehn Monate Haft, für seinen Freund zwölf Monate mit Bewährung. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Fazit von Anton K.: „Nicht wir haben den Staat betrogen, sondern der Staat uns.“ Das schwule Pärchen vermutet, dass die Homosexualität ein Grund für das harte Vorgehen ist. „Wäre Murat eine Frau, wäre ich einfach versetzt worden. Mehr nicht“, glaubt Anton K., der seinen Kampfeswillen aber nicht verloren hat. „Jetzt geht es zum Bundesgerichtshof. Und wenn nötig auch weiter.“
John Schneider
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