Verliebter Münchner wegen Online-Betrugsserie verurteilt

Ein 33-jähriger Münchner wurde für wiederholten Betrug zu einer Geldstrafe von über 7.000 Euro verurteilt. Unter falschem Namen hatte er eine Reise für seine Ex-Freundin, deren Mutter und die gemeinsame Tochter gebucht. Der Familientrip verlief allerdings nicht ganz wie geplant.
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Traumurlaub als Liebeskitt: Das ging gründlich schief für einen Münchner. Das Ende waren Schulden und eine Strafe wegen Onlinebetrugs. (Symbolbild)
Julian Stratenschulte/dpa Traumurlaub als Liebeskitt: Das ging gründlich schief für einen Münchner. Das Ende waren Schulden und eine Strafe wegen Onlinebetrugs. (Symbolbild)

Ein 33-jähriger Münchner ist für wiederholten Betrug zu einer Geldstrafe von über 7.000 Euro verurteilt worden. Unter falschem Namen hatte er eine Reise für seine Ex-Freundin, deren Mutter und die gemeinsame Tochter gebucht. Der Familientrip verlief allerdings nicht ganz wie geplant.

München - Um seine Ex-Freundin zurückzugewinnen, griff ein 33-jähriger Münchner zu kriminellen Mitteln: Er buchte eine Mallorca-Reise auf falschen Namen - für sich, seine Ex, die gemeinsame Tochter und die Schwiegermutter. Als Rechnungsnamen gab er einen falschen Namen an. Auf telefonische Rückfrage hin verwies er den Reiseveranstalter an seinen Schwiegervater. Als der Betrug noch vor Rückflug aufflog und das Hotel vom Veranstalter storniert wurde, "entführte" er seine Begleiterinnen dann "als Überraschung" in ein zweites Hotel.

Das Landgericht München verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro. Auch die Reisekosten von deutlich über 4.000 Euro muss er erstatten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nicht der erste Betrug aus Liebe

Schon im Sommer 2017 war er wegen Betrugs in immerhin 35 Fällen rechtskräftig verurteilt worden: Nachdem ihn seine Ex aus der gemeinsamen Wohnung geworfen hatte, hatte er aus Rache online Kleidung für 800 Euro auf ihren Namen bestellt.

Er verlor in dieser Zeit seinen Job und lebte im Keller desselben Hauses - bis ihn die Mutter der Frau bei sich aufnahm. Doch auch da war noch nicht Schluss mit dem betrügerischen Onlinehandel: Er orderte auf den Namen der Mutter Kleidung für 400 Euro, verkaufte betrügerisch vier Smartphones für eine Gesamtsumme von 450 Euro und kaufte auf eigenen Namen Waren für gut 5.000 Euro im Internet - ohne sie zu bezahlen.

Urteil in München: Ende mit Schulden

Wie der Münchner im Verfahren darlegte, war die vermeintliche Versöhnungs-Reise aber nun sein letzter Versuch, die Familie wieder zu kitten. Inzwischen bereue er seine "beschissene Aktion".

Der Verliebte hatte es ohnehin nicht gerade bequem gehabt: Während seine Begleiterinnen im Hotelzimmer schliefen, nächtigte er auf dem Balkon. Abends hatte er die gemeinsame Tochter gehütet, während seine Ex und ihre Mutter ohne ihn ausgingen. "Mir wird so etwas nicht noch einmal passieren", sagte er im Gerichtssaal. Die Beziehung sei nun definitiv vorbei. Zur Rückzahlung seiner Strafe hätte er einen Kredit aufgenommen.

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