Verletzte Ehre: Elf Jahre Haft für blutige Selbstjustiz

Motiv verletzte Ehre: Das Opfer wurde vor seiner Haustür mit Knüppeln zusammen geschlagen
von  John Schneider
Versuchter Mord: Die drei Angeklagten. Rechts der freigesprochene Mann.
Versuchter Mord: Die drei Angeklagten. Rechts der freigesprochene Mann. © jot

München Freispruch für Bahattin M. (51). Der Mann stand seit März wegen versuchtem Mord vor Gericht. Doch ihm war schließlich nicht nachzuweisen, dass er mit von der angeklagten Prügel-Partie war.

Seine beiden Mitangeklagten Kamuran M. (42) und Keramettin C. (45) kamen nicht so gut weg. Die beiden Kurden wandern für lange Jahre ins Gefängnis, weil sie ihr Opfer wegen einer Ehrverletzung mit Knüppeln attackiert und schwer verletzt hatten (Schädelbruch).

Der Anlass für die Attacke war ein blutig ausgetragener Streit vor einem Giesinger Lokal. Bahattin M. hatte das Opfer als „Ehrlosen“ beschimpft. Der Beschimpfte brach ihm daraufhin die Nase. Das wollte wiederum die Familie von Bahattin M. rächen.

„Für Selbstjustiz ist kein Platz bei uns.“

Das Recht in die eigenen Hände nehmen? Geht gar nicht. Michael Höhne, Vorsitzender des Schwurgerichts, machte dies überdeutlich: „Für Selbstjustiz ist kein Platz bei uns.“ Die Kammer schickte den 42-Jährigen elf Jahre, den 45-Jährigen sogar elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Hintergrund des Freispruchs: Anwalt Peter Guttmann hatte bereits zu Beginn des Prozesses erklärt, dass bei der Auswertung der Telefongespräche der Verdächtigen Entlastendes für seinen Mandanten herausgekommen war. Als das Opfer vor seiner Haustür überfallen wurde, soll Bahattin M. demnach in 17 Kilometern Entferung ein Telefongespräch geführt haben.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.