Verleger darf "Mein Kampf" nicht veröffentlichen

Das Oberlandesgericht München wies eine Berufung des Verlegers Peter McGee zurück. Die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ ist zunächst untersagt.
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"Mein Kampf" am Kiosk - zumindest in Auszügen. Das könnte bald Realität sein.
dpa/AZ "Mein Kampf" am Kiosk - zumindest in Auszügen. Das könnte bald Realität sein.

Das Oberlandesgericht München wies eine Berufung des Verlegers Peter McGee zurück. Die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ ist zunächst untersagt.

München - Adolf Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“ darf zunächst nicht veröffentlicht werden. Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag eine Berufung des britischen Verlegers Peter McGee gegen eine einstweilige Verfügung zurück, die ihm die Veröffentlichung kommentierter Auszüge aus „Mein Kampf“ untersagt.

Bereits im März hatte das Landgericht München die einstweilige Verfügung des Freistaates Bayern gegen die Veröffentlichung bestätigt. Bayern besitzt noch bis 2015 die Urheberrechte an „Mein Kampf“. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Urheberrecht des Freistaates. McGee wollte Passagen aus der Hetzschrift gemeinsam mit einem umfangreichen Kommentar in einer 16-seitigen Broschüre veröffentlichen, die an Kiosken erhältlich sein sollte.

 

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