Verkauf gefälschter Impfzertifikate: Polizei-Razzia in Schwabinger Apotheke

Eine Apotheke in Schwabing wurde am Freitagnachmittag von der Polizei durchsucht. Die IT-Infrastruktur soll zum Verkauf gefälschter Impfzertifikate genutzt worden sein.
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Die Polizei hat eine Apotheke in Schwabing durchsucht. Der Vorwurf: Verkauf gefälschter Impfzertifikate. (Symbolbild).
Die Polizei hat eine Apotheke in Schwabing durchsucht. Der Vorwurf: Verkauf gefälschter Impfzertifikate. (Symbolbild). © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Schwabing - Am Freitagnachmittag gab es eine Polizei-Razzia in einer Apotheke in Schwabing. Der Vorwurf: Verkauf gefälschter Impfzertifikate.

Das ist vorgefallen: Eine zunächst unbekannte Person soll unter einem Pseudonym seit Mitte August 2021 im Darknet unberechtigt erstellte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis angeboten haben, ohne dass eine Impfung tatsächlich erfolgt bzw. nachgewiesen war. Dies teilte die Oberstaatsanwaltschaft Nürnberg der AZ auf Anfrage mit.

Allein im Oktober über 500 falsche Impfzertifikate ausgestellt

Zuletzt sollen die gefälschten Impfnachweise für 350 Euro angeboten worden sein. Für diese Betrugsmasche soll, durch unberechtigten Online-Zugriff, die IT-Infrastruktur der Münchner Apotheke genutzt worden sein.

Allein im Oktober 2021 sollen auf diese Weise über 500 gefälschte Impfzertifikate ausgestellt worden sein. Auch im EU-Ausland wurde bereits ein so erstellter falscher digitaler Impfausweis festgestellt.

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Aufgrund eines Beschlusses des Amtsgericht Nürnberg wurde die Apotheke durch eine Staatsanwältin der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), sowie zwei Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA) und fünf des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) untersucht.

Im Rahmen der Durchsuchung wurden unter anderem elektronische Dokumente sichergestellt. Nach einer ersten Sichtung dieser Dokumente ergab sich der Verdacht, dass eine Beschäftigte der Münchner Apotheke mit drei weiteren Personen die falschen digitalen Corona-Impfausweise ausgestellt haben könnte. Der Apotheker selbst wird nicht als Beschuldigter geführt.

Haftbefehl gegen zwei Beschuldigte erlassen

Aufgrund dieses Verdachts wurden im Anschluss auch Privatwohnungen durchsucht. Dabei wurden Kryptowährungen und Bargeld in Höhe von fast 100.000 Euro sichergestellt.

Gegen zwei der Beschuldigten, darunter die Apothekenmitarbeiterin,  wurde Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Diese wurden im Laufe des Samstags der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht München zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Diese hat gegen beide Personen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr erlassen.

Die Abteilung Cybercrime des BKA wurde durch Recherchen im Darknet auf den illegalen Verkauf der gefälschten Impfzertifikate aufmerksam. Das anhängige Verfahren wurde von dort an das Bayerische LKA abgegeben.

Laut ZKG sei es nicht möglich, die Namen der Käufer der gefälschten Impfzertifikate zu ermitteln. Derzeit ist es noch nicht bekannt, ob die gefälschten Impfnachweise gelöscht oder ungültig gemacht werden können.

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18 Kommentare
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  • Hundekrawatte am 25.10.2021 07:24 Uhr / Bewertung:

    Interessant, dass wegen solch einem Firlefanz direkt die Untersuchungshaft angeordnet wird und täglich mehrfach auffällig gewordene „polizeibekannte“ Gewaltverbrecher unmittelbar „nach den polizeilichen Maßnahmen“ wieder auf freien Fuß gesetzt werden.

  • Kampf den Schwurblern am 25.10.2021 08:40 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hundekrawatte

    Hundekrawatte
    wie kann man eine Fälschung von Impfpässen als FIRLEFANZ bezeichnen.?

    AZ ich kann nicht nachvollziehen, dass hier solche Kommentare freigegeben werden.
    Gerade von Hundekrawatte erscheinen hier nur noch Hetzereien und solche Kommentare wie soeben.

  • tutwaszursache am 25.10.2021 10:04 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Hundekrawatte

    So interessant finde ich das gar nicht. Wieso da genau Untersuchungshaft angeordnet wurde, steht für interessierte Leser im Text des Artikels. "Diese hat gegen beide Personen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr erlassen."

    Vielleicht unterliegen Sie ja einem Missverständnis und betrachten die Untersuchungshaft als Strafinstrument?

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