Verhinderter Jihadist in München angeklagt

Ein 20-Jähriger wollte in Syrien kämpfen, wurde aber festgenommen und abgeschoben. Jetzt steht er vor Gericht.
John Schneider
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Ein junger Münchner wollte in Syrien für den IS kämpfen und stand dafür in München vor Gericht. (Symbolbild)
Ein junger Münchner wollte in Syrien für den IS kämpfen und stand dafür in München vor Gericht. (Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

München - Die Anklage ist eindeutig: Der Münchner Pierre K. (20, Name geändert) reiste vor knapp zwei Jahren in die Türkei, um von dort illegal nach Syrien einzureisen. Sein Ziel laut Anklage: für den Jihad kämpfen, zu töten und sich zu diesem Zweck als Terrorist ausbilden zu lassen. Strafbar als Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Von der Türkei nach München abgeschoben

Pierre K. war laut Anklage im August 2019 in die Nähe der türkisch-syrischen Grenze gereist. Während seines viermonatigen Aufenthaltes dort suchte er eine geeignete Grenzübergangsmöglichkeit. Ohne Erfolg.

Nach einer Pilgerreise nach Saudi-Arabien startete er im Dezember 2019 einen erneuten Versuch, die Grenze zu passieren, wurde aber von den türkischen Behörden festgesetzt und wenige Tage später nach München abgeschoben.

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Der 20-Jährige wird am Amtsgericht nach einem Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten mit einer Haftstrafe zwischen einem und anderthalb Jahren davon kommen - die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Ein Grund für die milde Strafe: Pierre K. hat sich inzwischen von den Jihadisten abgekehrt und will seine Schullaufbahn in München fortsetzen.

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8 Kommentare
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  • am 27.03.2021 13:17 Uhr / Bewertung:

    Jihadisten erhalten ja regelmäßig richtig abschreckende Strafen in D.! So nach dem Motto: "Naja, also er/sie hats ja eingesehen, 1-2 Jahre auf Bewährung reicht!". Ich würde denen grundsätzlich die Höchststrafe verpassen die in dem jeweiligen Fall möglich ist!

  • Der wahre tscharlie am 27.03.2021 15:26 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Wegen was die Höchststrafe ( 15 Jahre lebensläng)?
    Weder war er in Syrien, noch hat er Jemanden getötet.

  • am 27.03.2021 17:15 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    Man kann das auch als den Versuch einer schweren Straftat gegen das Leben von unschuldigen Menschen sehen. Nichts anderes ist es ja auch. Oder glauben sie er wollte nur beim Hodscha den Garten pflegen? Sowas gehört hart bestraft und das bisschen Bewährung ist doch keine Abschreckung für solche Leute.

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