Verhandlung in München: Corona-Quarantäne für Familie endet vor Gericht

Die Kläger halten die Quarantäne-Anordnung des Amtes für falsch und verlangen Schmerzensgeld.
von  John Schneider
Vater, Mutter und Sohn mussten sich in häusliche Quarantäne begeben. (Symbolbild)
Vater, Mutter und Sohn mussten sich in häusliche Quarantäne begeben. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa

München - War die vom Gesundheitsamt in Pullach verhängte Quarantäne für eine Familie ungerechtfertigt? Um diese Frage dreht sich eine Klage, die am Mittwoch im Justizpalast verhandelt wurde.

Geklagt haben Vater, Mutter und der Sohn. Die Kläger fordern vom Freistaat Schmerzensgeld für psychische Beeinträchtigungen sowie materiellen Schadensersatz für entgangenen Lohn. Insgesamt etwa 12.000 Euro.

Positiver PCR-Test: Vater muss mit Kontaktpersonen im Haus bleiben

Begonnen hatte alles mit einem positiven PCR-Test des Vaters. Der Test, der am 10. März 2021 erfolgt sein soll – auch das Testdatum ist noch strittig – wies eine Infektion mit Corona nach, der Kläger soll also ansteckend gewesen sein. Das Gesundheitsamt ordnete eine Quarantäne für den Vater und die beiden Kontaktpersonen im Haus an.

Der Mann erklärt aber, dass er keinerlei Symptome aufgewiesen habe. Zudem sei ein PCR-Test am 15. März 2021 negativ ausgefallen. Mutter und Sohn testeten sich am 17. März. Auch diese Tests fielen negativ aus. Doch die Quarantäne wurde nicht sofort aufgehoben.

Familie aus Pullach: Keine Beweise für erlittene Schäden

Die Kläger halten die Quarantäneanordnung für fehlerhaft. Es sei unter anderem nicht ausreichend ermittelt worden, ob der Vater überhaupt ansteckend gewesen sei, und inwieweit die Mutter und Sohn tatsächlich Kontaktpersonen waren. Denn der Vater lebe allein im Dachgeschoss.

Doch die Klage steht derzeit noch auf tönernen Füßen. Das macht Frank Tholl, der Vorsitzende Richter der 15. Zivilkammer, dem Vertreter der Familie in der Verhandlung klar. Bislang lägen zum Beispiel nur Behauptungen, aber keine Beweise für erlittene Schäden vor.

Die Kläger haben jetzt noch Zeit da nachzubessern. Das Urteil soll am 15. Juni bekanntgemacht werden.

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