Vergewaltigungsvorwurf gegen Münchner Anwalt

Staatsanwaltschaft bestätigt: Ein Ex-Kollege hat Peter C. (spät) angezeigt. Das Opfer der Sex-Attacke im Szenelokal Cavos soll eine Studentin gewesen sein.
von  John Schneider
Schwabinger Treff: In der Taverna Cavos wurde immer gefeiert – nicht nur an Silvester wie auf diesem Foto.
Schwabinger Treff: In der Taverna Cavos wurde immer gefeiert – nicht nur an Silvester wie auf diesem Foto. © dpa

München In Fachkreisen wunderte man sich sehr. Ein junger Staranwalt, Partner einer großen internationalen Kanzlei, der mir nichts, dir nichts im Oktober seine lukrative Stellung plötzlich kündigt.
Jetzt kommt langsam Licht in die Sache. Hintergrund der Kündigung von Peter C. (43, Name geändert) sind offenbar schwere Vorwürfe gegen den Anwalt. Er soll bei einer After-Wiesn-Party eine junge Frau vergewaltigt haben.

Der Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, bestätigte gestern auf AZ-Anfrage den Eingang der Anzeige gegen den Anwalt: „Die Anzeige wegen Vergewaltigung ist einem unserer Staatsanwälte vor ein paar Tagen auf den Schreibtisch gelegt worden.“

Noch konnten die Ermittler aber mit dem angeblichen Opfer nicht sprechen. Das soll aber bald geschehen. „Wir prüfen das und nehmen dann Kontakt zu dem Opfer auf.“

Was verwundert ist, dass nicht das Opfer selber, sondern ein zweiter Anwalt und Ex-Kollege bei Linklaters Anzeige erstattet hat. Der Mann war aber nicht etwa direkter Zeuge des angeblichen Tatgeschehens, sondern kennt die Vorwürfe nur vom Hörensagen.

Das Opfer ist demnach eine Studentin, die als Hilfskraft bei Linklaters arbeitet. Bei einer After-Wiesn-Party in der „Cavos Taverna“ soll es am 27. September im Außenbereich zu dem sexuellen Übergriff gekommen sein.

Peter C. wird von seinem Ex-Kollegen vorgeworfen, dass er die junge Frau vergewaltigt hat. Die Studentin habe geweint und am ganzen Körper gezittert, als sie ihm davon erzählte. Die „BamS“ zitiert den Anwalt mit den Worten: „Die Geschehnisse lassen mich nicht los. Ich will, dass die Justiz den Fall aufklärt und beurteilt.“

Allerdings kommt die Anzeige erst vier Monate nach der Tat. Das erschwert die Ermittlungen. Weder gibt es ein Attest, das die Vergewaltigung bestätigen könnte, noch Alkoholtests. Zumal seinerzeit die Polizei nicht alarmiert wurde. Peter C. bestreitet laut „BamS“ jeden strafrechtlichen Vorwurf.

Wird hier vielleicht nur eine Rechnung beglichen? Auch der Anzeigenerstatter ist kurz darauf aus der Kanzlei ausgeschieden. Er soll laut „BamS“ Peter C. geschlagen haben, als sich dieser erneut der Studentin näherte.

Ein Anwalts-Fachportal wunderte sich über den plötzlichen Ausstieg von Peter C.. Der 43-Jährige war Partner in der Kanzlei, hatte sich als Steuerexperte in der Branche einen Namen gemacht.

Jetzt wird der Hintergrund klarer. Interne Ermittlungen in der Kanzlei hatten die Kündigung zur Folge. Das bestätigte ein Sprecher der Kanzlei der „BamS“: „Ein internationales Komitee hat sofort eine interne Untersuchung eingeleitet, die mehrere Tage andauerte. Als Konsequenz haben wir uns von dem betroffenen Partner getrennt.“

Aus Rücksicht auf die Mitarbeiterin habe man aber nicht selber Anzeige erstattet.

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