„Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt"

MÜNCHEN - 23-Jähriger wird zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Er hatte sein Opfer (17) in deren Wohnung zum Sex gezwungen.
„Sie können froh sein, dass sie nicht beim ersten Prozess vor unserer Kammer gelandet sind.“ Der Vorsitzende Richter Rieder der 7. Jugendstrafkammer machte Raffaele Q. (23) bei der Urteilsbegründung deutlich, dass er gestern mit drei Jahren und sechs Monaten für die Vergewaltigung einer 17-Jährigen glimpflich davon gekommen ist. „Vergewaltigung ist kein Kavaliersdelikt. Bei uns hätten sie mit sechs bis sieben Jahren rechnen können.“
Raffaele Q. hatte Gabriele (Name geändert) im April 2006 in einer Pizzeria in Puchheim kennengelernt. Die beiden hatten sich kurz an der Bar unterhalten. Dann wollte die damals 17-Jährige nach Hause gehen und verließ das Lokal. Raffaele Q. folgte ihr mit seinem Auto und fragte sie dann, ob er sie nach Hause bringen sollte. Sie stieg zu ihm ein und nahm ihn dann mit in die Wohnung.
Der junge Mann war auch durch eine deutliche Abfuhr nicht zu stoppen
Man unterhielt sich, doch als Raffaele Q. Annäherungsversuche startete, machte das Mädchen ihm sofort klar, dass sie nichts von ihm wolle. Der junge Mann ließ sich jedoch nicht abhalten. Er schlang die Beine von hinten um sie, versuchte sie in den Nacken zu küssen.
Dann geriet die Situation völlig außer Kontrolle. Er warf sie auf die Couch, setzte sich auf das Mädchen. Trotz starker Gegenwehr zwang er sie zum Geschlechtsverkehr „in allen Varianten“, wie das Gericht feststellte. Auch dass er Gabriele zum ungeschützten Verkehr zwang, wurde ihm strafverschärfend zur Last gelegt.
Der Elektriker: "Ich habe sie falsch eingeschätzt"
Raffaele Q. zeigte sich reumütig. „Ich habe sie falsch eingeschätzt“, erklärte der Elektriker vor Gericht. Im ersten Prozess war der junge Italiener dennoch mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Doch die Staatsanwaltschaft hatte Einspruch eingelegt und beim Bundesgerichtshof Recht bekommen. Im neuen Prozess musste nun das Strafmaß neu verhandelt werden.
Zu seinen Gunsten rechnete die Kammer dem Angeklagten an, dass er sich entschuldigt habe, die Tat, wenn auch spät gestand und dem Opfer bereits 8000 Euro als Schmerzensgeld zukommen ließ.
jot