Vergewaltigung im Englischen Garten: Angeklagter schweigt beim Prozess

Seit Montag muss sich ein 28-jähriger Mann vor dem Münchner Landgericht I verantworten. Er soll zwei Frauen vergewaltigt haben – eine davon im Englischen Garten. Zum Auftakt des Prozesses schwieg er allerdings.
von  AZ/dpa
Am Montag startete der Prozess in München – die Bilder vom Auftakt.
Am Montag startete der Prozess in München – die Bilder vom Auftakt. © Sven Hoppe/dpa

München - Er soll zwei Frauen angegriffen und vergewaltigt haben – vor dem Münchner Landgericht I hat sich der 28 Jahre alte Angeklagte am Montag nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Laut Staatsanwaltschaft soll er zunächst im November 2015 auf eine Frau in Rosenheim losgegangen sein und sie vergewaltigt haben. Rund ein Jahr später habe er eine Joggerin im Englischen Garten in München attackiert, vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Der mutmaßliche Täter hatte sein Opfer so lange mit ihrem eigenen Stirnband gedrosselt, dass sie das Bewusstsein verlor. Der Vergewaltiger floh. Die Frau hätte erfrieren können. Doch sie erwachte glücklicherweise und konnte in einem Gasthaus Hilfe holen.

Prozess in München: Urteil fällt wohl Mitte Mai

Der 28-Jährige war der Anklage zufolge mit seiner damals schwangeren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind im Oktober 2015 aus der Türkei nach Deutschland geflohen. In Rosenheim wurden sie von der Polizei aufgegriffen und in eine Unterkunft nach München gebracht. Ein Jahr später stellte das Paar einen Antrag auf Asyl.

Joggerin (45) im Englischen Garten vergewaltigt

Wie aus einem Protokoll des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge hervorgeht, gab die kurdische Familie an, in der Heimat gefoltert und verfolgt worden zu sein. Die türkische Polizei habe sie für Anhänger einer terroristischen Organisationen gehalten. Ihr Haus sei niedergebrannt, Familienmitglieder getötet worden.

Wegen des Vorwurfs der Polizei sei der 28-Jährige in der Türkei in Haft gesessen. Während einer Gerichtsverhandlung sei er dann mit seiner Familie geflohen und mithilfe eines Schleusers über Griechenland und Serbien nach Deutschland gekommen. Überprüft wurden die Angaben aus dem Protokoll am ersten Verhandlungstag nicht.

Die erste Strafkammer des Landgerichts hat elf weitere Verhandlungstermine bis Mitte Mai angesetzt.

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