Vergewaltigung im Altenheim: Alzheimer-Patient muss in Psychiatrie bleiben

Der 88-Jährige, der eine 85-jährige Frau in einem Altenheim vergewaltigt und getötet hat, muss dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Der Alzheimer-Patient ist schuldunfähig.
von  AZ/dpa
Der Angeklagte im Gerichtssaal. (Archivbild)
Der Angeklagte im Gerichtssaal. (Archivbild) © Britta Schultejans/dpa

München/Schliersee - Nach der Vergewaltigung und dem gewaltsamen Tod einer dementen Altenheimbewohnerin muss ein 88-jähriger Mann dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie bleiben.

Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der Alzheimer-Patient im Juli vergangenen Jahres brutal über die 85-Jährige herfiel, sie vergewaltigte und dabei so schwer verletzte, dass sie wenige Tage danach an den Folgen starb.

"Für Geschlechtstrieb über Leichen gegangen"

Der 88-Jährige habe "Kraft und boxerisches Vorwissen" gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Außerdem habe das Opfer "massive Verletzungen im Halsskelett" erlitten. Dadurch schloss das Gericht auf einen Tötungsvorsatz. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Vergewaltigung und Mord vorgeworfen. Diese Vorwürfe sah dann auch das Gericht bestätigt: Der Mann sei "für seinen Geschlechtstrieb über Leichen" gegangen. Es sei darum "ein klassischer Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes".

Der Verteidiger des alten Mannes hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. An dem Urteilsspruch hätte das aber ohnehin nichts geändert. Der 88-Jährige ist wegen seiner schweren Erkrankung schuldunfähig und muss darum nicht ins Gefängnis, sondern wird "zum Schutz der Allgemeinheit" in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Die Tat hatte sich in der Seniorenresidenz Schliersee ereignet, die in jüngster Zeit wegen angeblich schwerer Mängel in der Betreuung der Bewohner und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in die Schlagzeilen geraten war. Die aktuelle Heimleitung bestreitet die Vorwürfe.

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