Vergewaltigung im Alten Botanischen Garten in München: Haftstrafe
Tatort Alter Botanischer Garten: Ein 18-Jähriger vergeht sich an einer jungen Frau (17). Jetzt ist das Urteil vor dem Münchner Amtsgericht gefallen.
München - Der Alte Botanische Garten ist in den letzten Monaten und Jahren stärker in Verruf geraten. Grund sind die gravierenden Straftaten, die hier immer wieder vorkommen. So wurden allein im August des vergangenen Jahres in zwei Fällen, Frauen auf dem Platz des ehemaligen Glaspalastes vergewaltigt.
Ein Fall kam am Freitag vor das Amtsgericht. Ein 18-Jähriger gestand die Vergewaltigung einer 17-Jährigen und wurde wegen dieser Tat und vorsätzlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt.
So hatte sich die Tat abgespielt: Das Opfer war am 23. August von Freunden allein im Park zurückgelassen worden. Wie der Täter soll sie alkoholisiert gewesen sein. Der 18-Jährige kannte sie vom Sehen, aber nicht persönlich. Er begann, sie zu streicheln und zu küssen. Doch die junge Frau sagte mehrmals "nein". Was den Täter nicht davon abhielt, immer zudringlicher und gewalttätiger zu werden. Er zog sich und ihr die Hose herunter, schlug ihr zwei Mal ins Gesicht und vergewaltigte die Frau.
Täter flüchtet vor Polizei: Beamter gibt Warnschuss ab
Doch er wurde dabei gestört. Gegen 2:05 Uhr waren Zeugen auf die Schreie der Münchnerin aufmerksam geworden. Sie sahen die 17-Jährige, die mit heruntergezogener Hose auf dem Boden lag. Der Angeklagte lag auf ihr, ebenfalls mit heruntergezogener Hose. Die Zeugen riefen die Polizei. Beim Eintreffen der Streife ließ der Mann von seinem Opfer ab und flüchtete.
Die Beamten nahmen die Verfolgung auf, doch weder auf den Ruf "Stopp, Polizei!", noch auf "Stehen bleiben oder ich schieße!" reagierte der Flüchtende. Daraufhin gab ein Polizist einen Warnschuss in die Luft ab. Der 18-Jährige blieb stehen und konnte festgenommen werden.
Sein Geständnis und seine Entschuldigung bei dem Opfer wirkten strafmildernd. Eine Bewährung kam für das Amtsgericht aber dennoch nicht in Frage. Auch weil der Afghane die Hilfsangebote nach seiner Einreise nach Deutschland nicht angenommen, einen Deutschkurs nach drei Monaten abgebrochen hatte.