Vergewaltigung auf Herren-WC: Opfer feierte gerade Verlobung

Während seiner Verlobungsfeier wurde der Koch Tom K. (22) von einem 39-Jährigen in der Herrentoilette einer Disco vergewaltigt. Der Täter, ein Kellner, muss sich derzeit vor dem Münchner Landgericht verantworten.
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Oberkellner G. vor Gericht
Torsten Huber Oberkellner G. vor Gericht

MÜNCHEN - Während seiner Verlobungsfeier wurde der Koch Tom K. (22) von einem 39-Jährigen in der Herrentoilette einer Disco vergewaltigt. Der Täter, ein Kellner, muss sich derzeit vor dem Münchner Landgericht verantworten.

Kerzenlicht, gutes Essen, teurer Wein – in dieser gediegenen Atmosphäre machte der auszubildende Koch Tom K. (22) seiner Freundin einen Verlobungsantrag. Danach zogen sie um die Häuser und landeten schließlich in der Nacht zum 4. August 2008 in der Discothek „Quantum“ in Rottach-Egern. Beide waren bereits alkoholisiert. Tom K. suchte irgendwann die Herrentoilette auf. Er zog seine Hose und seine Boxershort bis zu den Oberschenkeln herab, um sich zu erleichtern. Tom K. bemerkte nicht, dass ihn der 39-jährige Peter G. (Name geändert) verfolgte und sich leise mit offener Hose an ihn heranschlich. Tom K. schrie vor Schmerzen. Peter G. ließ sich nicht von seiner Tat abbringen, sagte nur: „Ich finde dich so geil.“ Erst als Tom K. ihm kräftig an die Hoden griff, ließ der Täter von ihm ab. Tom K. floh sofort aus der Toilette und alarmierte die Polizei.

Zur Sache will der Angeklagte nichts sagen

Peter G., dunkler Anzug, weißes Hemd, rot-weiß gestreifte Krawatte, erklärte dem Gericht, dass er homosexuell sei und zur Zeit keinen Partner habe. Zu den Vorwürfen selbst wollte der Oberkellner sich nicht äußern. Peter G. wurde in Österreich geboren. Nach einer Kochlehre kam er 1992 nach Bayern. In verschiedenen Hotels und Gaststätten rund um den Tegernsee war er tätig, wechselte vom Koch zum Kellner: „Ich merkte schnell, dass ich vorne besser aufgehoben bin.“ Zur Zeit arbeitet er in einem Lokal in Rottach-Egern, verdient 1400 Euro brutto. Sein Chef lobt ihn in höchsten Tönen.

Die 4. Strafkammer beim Landgericht München II verlas die Beurteilung: „Peter G. ist für den Service, Personalanweisungen, Praktikanten zuständig. Er ist pünktlich und stets korrekt.“ Sein Strafverteidiger Marco Noli sagte: „Zur Sache wird sich mein Mandant nicht äußern.“ Der Prozess dauert an.

th

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