Verfassungsschützer bestreitet Einmischung in NSU-Ermittlungen

Ein früherer leitender Beamter des hessischen Verfassungsschutzes hat vor Gericht bestritten, sich in die Ermittlungen nach dem Kasseler NSU-Mord 2006 eingemischt zu haben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Die Angeklagte Beate Zschäpe. (Symbolbild)
dpa Die Angeklagte Beate Zschäpe. (Symbolbild)

Ein früherer leitender Beamter des hessischen Verfassungsschutzes hat im NSU-Prozess bestritten, sich in die Ermittlungen nach dem Kasseler NSU-Mord im April 2006 eingemischt zu haben. Er habe lediglich einem seiner Mitarbeiter beigestanden, der unter Mordverdacht stand, sagte er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München.

Lesen Sie auch: Westend-Entführer: Polizei zeigt neue Fotos

Während seiner Vernehmung spielte das Gericht den Mitschnitt eines Telefonats ab, dass der Zeuge mit dem Mitarbeiter geführt hatte. Der hatte sich zum Zeitpunkt des Mordes in dem Internetcafé des Opfers Halit Yozgat aufgehalten. Deshalb stand er unter Verdacht und wurde überwacht. In dem Gespräch bat er seinen Vorgesetzten um Rat beim Abfassen einer dienstlichen Erklärung. Der Vorgesetzte antwortete, er solle alles aufschreiben, «wie es war» und «taktisches Geplänkel» lassen.

Alle Infos zum NSU-Prozess finden Sie hier

Beate Zschäpe ist auch für den Kasseler Mord angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hält sie für die Mittäterin der gesamten Serie von zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des NSU.

Auch am Mittwoch war das Klima auf der Anklagebank wieder unterkühlt. Zschäpe erwiderte nur kurz die Begrüßung eines ihrer drei Anwälte. Über ihren Antrag, ihre Verteidigerin Anja Sturm abzuberufen, hat das Gericht noch nicht entschieden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.