Verein "Ausgleich": Wo Opfer nicht alleine bleiben
Von der Entschuldigung bis zur Entschädigung: Seit 20 Jahren hilft der Verein "Ausgleich" vielen Betroffenen.
München - Wenn ein Mensch Opfer von Gewalt wird, kann das traumatische Erlebnis jahrelang oder sogar ein ganzes Leben lang nachwirken. Der Münchner Verein "Ausgleich" sorgt dafür, dass das Opfer wenigstens ein finanzielles Trostpflaster bekommt und der Täter eine Wiedergutmachung leistet.
Etwa 2.000 Menschen, die zu Opfern geworden sind, hat die Vereinigung aus Anwälten, Staatsanwälten und ehemaligen Richtern seit 1999 zu Ausgleichszahlungen verholfen. Vergangene Woche feierte der Verein sein 20-jähriges Jubiläum.
Wiedergutmachung durch Täter-Opfer-Ausgleich
Seit 1994 ermöglicht der Paragraf 46a im Strafgesetzbuch einen Täter-Opfer-Ausgleich beziehungsweise eine Schadenswiedergutmachung. Einigen sich beide Parteien, kann ein Zivilrechtsstreit vermieden werden. Der Beschuldigte hat auch etwas davon. Er übernimmt Verantwortung für sein Handeln und kann im Gegenzug mit einer milderen Strafe rechnen.
Die Schlichtung findet meist schriftlich über die Anwälte statt. Opfer und Täter müssen sich nicht persönlich begegnen. An "Ausgleich e. V." können sich sowohl Menschen wenden, die Opfer einer Straftat geworden sind, als auch Beschuldigte. Etwa 135 Fälle werden pro Jahr bearbeitet, etwa 90 geschlichtet. Für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich muss sich der Täter aber geständig zeigen oder zumindest teilweise einräumen, dass er Schaden verursacht hat.
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