Verdi klagt gegen das Einkaufen am Sonntag

Geht es nach der Gewerkschaft war der verkaufsoffene Sonntag am Stadtgründungsfest 2015 der erste und der letzte. Entscheiden muss darüber jetzt das Gericht.
von  John Schneider
Wehr di! Verdi-Mann Thomas Loihl ist gegen Sonntagsarbeit.
Wehr di! Verdi-Mann Thomas Loihl ist gegen Sonntagsarbeit. © jot

München Sogar der Turm des Alten Peter wurde für den Protest genutzt: „Sonntag, ein Geschenk des Himmels“ war beim Stadtgründungsfest am 14. Juni 2015 auf einem großen Banner zu lesen.
Der Hintergrund: Zum ersten Mal waren an diesem Sonntag auch viele Geschäfte innerhalb des Altstadtrings geöffnet. Wer wollte, konnte also nicht nur feiern, sondern auch shoppen gehen.

Dagegen wehrten und wehren sich noch immer Gewerkschaft und Kirche. Verdi klagt jetzt gegen die Rechtsverordnung der Stadt zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen. Dabei geht es Verdi weniger um die Vergangenheit als die Zukunft. Die Gewerkschafter befürchten, dass der Shopping-Sonntag allmählich immer weiter ausgeweitet wird – eine Entscheidung auf dem Rücken der (meist weiblichen) Mitarbeiter, die dann auch an Sonntagen zur Arbeit müssten.

 

Jahr für Jahr mehr Sonntagsshopping

 

Bis 2015 waren in München lediglich drei Sonntage fürs Shoppen reserviert. Am Faschingssonntag sowie zwei Mal während des Oktoberfestes. „Aber die drei sind vom Sortiment auf Faschings- oder Wiesnartikel beschränkt“, erklärt Thomas Loihl, Verdis Fachgruppenvorsitzender für Einzelhandel.

Im vergangenen Jahr kam dann das Stadtgründungsfest dazu. Und zwar auf den letzten Drücker. Erst Anfang Mai wurde die Gewerkschaft aufgefordert, sich zum Thema zu äußern.

Dabei habe die Politik zuvor noch beruhigt, dass es bei drei Sonntagen bleiben würde, ärgert sich Loihl. Verdi organisierte den Protest vor und während des Stadtgründungsfestes. Und um eine Wiederholung 2016 zu verhindern, greift man jetzt zum Mittel der Klage.

Ob es auch heuer einen verkaufsoffenen Sonntag beim Stadtgründungsfest gibt beziehungsweise wie dieser organisiert werden muss, liegt nun also in der Hand dreier Herren. Der 22. VGH-Senat muss über die Klage des Verdi-Bezirks gegen die Verordnung der Stadt entscheiden.

Wohin die Reise vor Gericht geht, war gestern zunächst nur schwer einzuschätzen. Ein entscheidender Faktor könnte die Zahl der Fest-Besucher werden. Und vor allem ihr Motiv, warum sie die Stadt kommen. Laut Urteil des Bundesverwaltungsgericht kann ein verkaufsoffener Sonntag nämlich nur dann erlaubt werden, wenn das Feiern und eben nicht das Einkaufen die Szenerie prägen.

 

Kartoffelfest als Vehikel für einen verkaufsoffenen Sonntag

 

In Eching gab es einen Präzedenzfall, berichtet Loihl. Dort sei das Kartoffelfest als bloßes Vehikel für einen verkaufsoffenen Sonntag im Gewerbegebiet genutzt worden. Die Gewerkschafter kritisieren zudem, dass viele offene Geschäfte sehr weit vom Stadtgründungsfest entfernt lagen.

Der Verdi-Mann nach der Verhandlung: „Ich hoffe, dass der Verwaltungsgerichtshof die Verordnung kassiert. Vor allem aber, dass sich die Politik darauf besinnt, dass drei verkaufsoffene Sonntage genug sind.“

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