Verbotene Hausverlosung: "Kein Glücksspiel", sagt der Angeklagte
MÜNCHEN - Illegal oder ein erlaubtes Quiz? Sein Haus wollte Bankkaufmann Volker Stiny (53) verlosen. Das hat böse Folgen: Wegen Betrugs in 18294 Fällen steht er vor dem Landgericht München I.
„Man wirft mir illegales Glücksspiel vor. Ich mache aber ein Quiz und das ist erlaubt“, sagte der Angeklagte. Wie berichtet, besitzt Stiny ein Haus (156 qm Wohnfläche, 498 qm Garten) in Baldham. Das setzte er 2008 unter www.winyourhome.de ins Netz. Zuerst wollte er 48000 Lose zu je 19 Euro verkaufen. Der Gewinner hätte ein Haus im Wert von zirka 600000 Euro ziehen können. Stiny hätte das Spiel ein Gewinn von 912000 Euro gebracht. Die Behörden machten Ärger. Konten wurde gesperrt. Spielverbot. Stiny änderte die Regeln. Man muss sich nun einloggen, vier Fragen (z.B. „Wo ist die höchste Eisenbahn der Welt?“) in einer Minute beantworten. Die letzten 100 machen bei einem öffentlichen Ratespiel mit. „Da kann dann jeder gewinnen, etwa Fernseher oder Auto. Der Beste kriegt dann das Haus“, so Volker Stiny (Anwalt Guido Bongers), der hofft, dass das Spiel bald weitergehen kann.
Der 53-Jährige hatte mit der Aktion mehr als 400 000 Euro eingenommen. Gegen ihn wird voraussichtlich an fünf Tagen verhandelt.
Der Prozess dauert an. th